Rechtssprechung: Dankesformel muss im Arbeitszeugnis stehen

18.12.2003
Arbeitnehmer haben nach einem aktuellen Urteil des Berliner Arbeitsgerichts Anspruch auf eine "Dankesformulierung" in ihrem Zeugnis. Wenn Sätze wie "wir danken für die Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute" fehlen, werde ein ansonsten positives Zeugnis entwertet, damit unter Umständen das berufliche Fortkommen des Ex-Mitarbeiters gefährdet, befanden die Richter.

Arbeitnehmer haben nach einem aktuellen Urteil des Berliner Arbeitsgerichts Anspruch auf eine "Dankesformulierung" in ihrem Zeugnis. Wenn Sätze wie "wir danken für die Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute" fehlen, werde ein ansonsten positives Zeugnis entwertet, damit unter Umständen das berufliche Fortkommen des Ex-Mitarbeiters gefährdet, befanden die Richter.

Falls ein Arbeitgeber die Formulierung bewusst verweigert, muss er dafür eine Begründung vorbringen können. Außerdem sei die Verpflichtung, ein reguläres Zeugnis auszustellen, nicht von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig.

Geklagt hatte eine Sekretärin, die nach dreimonatiger Tätigkeit eine Arbeitsbescheinigung, aber kein ausführliches Zeugnis bekommen hatte (Az 88 Ca 604/03). (mf)

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