Landgericht Bochum

Abmahnopfer landen Anschlusstreffer

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Nach zwei Urteilen im Sinne der Abmahner am Landgericht Regensburg hat nun das Landgericht Bochum zu Gunsten eines Abmahnopfers entschieden. Das Regenstaufer Systemhaus Revolutive Systems (vormals Binary Services) hatte eine Vielzahl von Abmahnungen gegenüber vermeintlichen Mitbewebern wegen fehlender Facebook-Impressen ausgesprochen.
Alexander Hufendiek, Rechtsanwalt bei der Kanzlei für Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht, ANKA, kann zu Gunsten der Abmahnopfer ein Teilerfolg verbuchen.
Alexander Hufendiek, Rechtsanwalt bei der Kanzlei für Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht, ANKA, kann zu Gunsten der Abmahnopfer ein Teilerfolg verbuchen.
Foto: ANKA

Nach zwei Urteilen im Sinne der Abmahner am Landgericht Regensburg hat nun das Landgericht Bochum zu Gunsten eines Abmahnopfers entschieden. Das Regenstaufer Systemhaus Revolutive Systems (vormals Binary Services) hatte eine Vielzahl von Abmahnungen gegenüber vermeintlichen Mitbewerbern wegen fehlender Facebook-Impressen ausgesprochen.

Ein Münsterländisches IT-Unternehmen hatte, vertreten durch Alexander Hufendiek, Rechtsanwalt bei der Kanzlei für Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht, ANKA, eine negative Feststellungsklage angestrengt. Damit sollte klargestellt werden, ob die Abmahnung durch Revolutive Systems zulässig war. Das abgemahnte Unternehmen hatte durch einen Link im Info-Bereich auf Facebook auf ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß Paragraf 5 des Telemediengesetzes verwiesen. Das Bochumer Landgericht folgte in diesem Fall der Argumentation, dass ein Link auf das Impressum ausreicht. In diesem Fall müssen die Abmahner die Verfahrenskosten tragen.

Unterschiedliche Rechssprechung

Wie problematisch die derzeitige Rechtslage ist, zeigen nun die vorliegenden Urteile der Gerichte. Trotz ähnlicher Vorraussetzungen wurde bisher einmal zugunsten und zweimal gegen die Abgemahnten entschieden. Da noch eine Fülle von Prozessen folgt, zum Teil auch in der nächsten Instanz, wird es noch geraume Zeit dauern, bis für die Kontrahenten die Sache ausgestanden ist. So spricht Florian Blischke, Geschäftsführer der Revolutive Systems GmbH, im News-Bereich des Internet-Auftritts seines Unternehmens von einem "gesetzeswidrigerweise ergangene Versäumnisurteil" des Bochumer Gerichts. Blischke glaubt, dass das Urteil keinen Bestand haben wird und kündigt an, dagegen Einspruch zu erheben. "Der Gegner wird auch diese Kosten noch zu tragen haben. Wir scheuen uns auch hier abermals nicht straf- wie zivilrechtliche Schritte zu prüfen", schreibt Blischke.

Für die Abmahnopfer ist das Bochumer Urteil hingegen ein Hoffnungsschimmer. Die Betroffenen, die sich in einer geschlossenen Facebook-Gruppe organisiert haben, beglückwünschen Rechtsanwalt Hufendiek zu diesem Teilerfolg. "Wir wollen zwar nicht feiern, da das noch lange nicht ausgestanden ist, aber ich stoße heute Abend auf Ihren Erfolg an, Herr Hufendiek", schreibt ein Teilnehmer. Ein anderer spricht von einem "Sonnenstrahl in die Irrwege manchen bayerischen Gerichts". (awe)

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