Ab 2009 wird in der EU Schleichwerbung im Fernsehen möglich

24.05.2007
BRÜSSEL (Dow Jones)--In Europas Fernsehprogrammen darf künftig unter bestimmten Bedingungen gezielt für ein Produkt geworben werden (Produktplatzierung). Die EU-Kulturminister stimmten am Donnerstag einem mit dem Europäischen Parlament (EP) ausgehandelten Kompromiss für die überarbeitete EU-Fernsehrichtlinie zu. Die EP-Berichterstatterin, die CDU-Abgeordnete Ruth Hieronymi, geht davon aus, dass die Direktive nach der Sommerpause im September vom EP-Plenum in zweiter Lesung verabschiedet wird. Der Rat muss danach ebenfalls noch einmal rein formal zustimmen.

BRÜSSEL (Dow Jones)--In Europas Fernsehprogrammen darf künftig unter bestimmten Bedingungen gezielt für ein Produkt geworben werden (Produktplatzierung). Die EU-Kulturminister stimmten am Donnerstag einem mit dem Europäischen Parlament (EP) ausgehandelten Kompromiss für die überarbeitete EU-Fernsehrichtlinie zu. Die EP-Berichterstatterin, die CDU-Abgeordnete Ruth Hieronymi, geht davon aus, dass die Direktive nach der Sommerpause im September vom EP-Plenum in zweiter Lesung verabschiedet wird. Der Rat muss danach ebenfalls noch einmal rein formal zustimmen.

Das Gesetz, das neben dem klassischen TV auch neue Mediendienste erfasst, soll Ende des Jahres in Kraft treten und von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Strittigster Punkt in den jahrelangen Verhandlungen war die Regelung für die Werbung.

Nach dem Kompromiss für den Gesetzestext können künftig die Sendungen jede halbe Stunde durch Werbung unterbrochen werden. Die Produktplatzierung soll aber nur erlaubt werden, wenn der Zuschauer darüber zu Beginn und zum Ende der betreffenden Sendung sowie nach jeder Werbepause informiert wird. Diese Form der Werbung ist auch nur dann möglich, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies gestattet. Auch die Sender selbst können die Produktplatzierung ablehnen. Grundsätzlich verboten bleiben soll diese Werbeform in Nachrichtensendungen, Kinderprogrammen und Dokumentarfilmen.

Der Kompromiss für die überarbeitete Direktive sieht zudem für Werbung in Kindersendungen eine strenge Selbstkontrolle der Sender vor, um beispielsweise Reklame für Junk-Food zu unterbinden. Auch sollen jugendgefährdende Inhalte im Internet von staatlicher Seite gesperrt werden können. Jeder Mitgliedstaat muss eine unabhängige Regulierungsbehörde zur Umsetzung der EU-Vorgaben einrichten.

-Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires; 32 2 7411490,

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