"Unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"

Abmahnung wegen Filesharing

26.01.2012

Betroffene könnten gezahlte Abmahngebühren zurückfordern

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke kommentiert dem Beschluss:

"Die Entscheidung führt in der Konsequenz dazu, dass Tausende Filesharing Abmahnungen als unwirksam anzusehen sind. Das Oberlandesgericht geht in seiner Entscheidung sogar so weit, dass selbst die unterzeichnete vorformulierte Unterlassungserklärung unwirksam ist, da sie den Schuldner - also den Tauschbörsen- Nutzer - unangemessen benachteiligt. Theoretisch könnte diese Entscheidung auch dazu führen, dass jetzt einige Betroffene bereits gezahlte Abmahngebühren wieder zurückfordern können. Explizit äußert sich das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dieser Frage allerdings nicht. Im Übrigen muss noch im Einzelfall geprüft werden, ob die Zahlung nicht im Wege der vergleichsweisen Einigung erfolgte. Zumindest ist jedoch klar, dass von denjenigen Tauschbörsen- Nutzern, die bislang die Zahlung verweigert haben, jetzt keinerlei Abmahngebühren mehr verlangt werden können. Seit einiger Zeit nennt die Hamburger Kanzlei Rasch in ihren Abmahnungen die getauschten Titel, bezieht die vorgefertigte Unterlassungserklärung aber nach wie vor auf das gesamte Werkrepertoire des jeweiligen Rechteinhabers. "

Weitreichende Folgen

Die Entscheidung aus Düsseldorf könnte also weitreichende Folgen für zukünftige Filesharing- Verfahren haben. Wichtig ist aus Sicht der Betroffenen vor allem die Feststellung, dass die Anforderungen an eine wirksame Abmahnung und vorformulierte Unterlassungserklärung gestiegen sind. (oe)

Das komplette Urteil ist hier zu finden:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-rasch-rechtsanwaelte/oberlandesgericht-dusseldorf-bezeichnet-filesharing-abmahnung-als-vollig-unbrauchbare-anwaltliche-dienstleistung-az-i-20-w-13211-19029/
Weitere Informationen und Kontakt:
Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt, Partner in der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke und Spezialist für Internetrecht. c/o Wilde, Beuger & Solmecke Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672, Köln, Tel.: 0221 951563-23, E-Mail: solmecke@wbs-law.de, Internet: www.wbs-law.de

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