Vorsicht ist geboten

Abmahnungen vermeiden - checken Sie Ihren Webauftritt

27.07.2009

Urheberrecht, AGBs und unbekannte Pflichten

Daneben sind Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht, dabei insbesondere die Nutzung ohne entsprechende Lizenz von Kartenmaterial als Anfahrtsbeschreibung oder Bildern, beliebt. Unternehmer, die über ihre Webseite Produkte und Dienstleistungen verkaufen, sollten zudem ihre AGBs und bei Geschäften im Bereich B2C auch die Widerrufserklärung prüfen lassen. In beiden Fällen gab es immer wieder Änderungen, die inzwischen eingearbeitet sein müssen.

Oftmals sind Pflichten aber auch schlichtweg unbekannt, weil niemand sie wirklich publiziert hat. Hier wäre in diesem Jahr unter anderem die neue Verpackungsverordnung zu nennen, gegen die insbesondere Onlineshopbetreiber häufig verstoßen.

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