Aktionärsklage gegen EADS wegen A380-Verzögerung abgewiesen

28.03.2010
VON CHAD BRAY DOW JONES NEWSWIRES

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NEW YORK (Dow Jones)--Ein US-Richter hat am Freitag eine Aktionärsklage gegen EADS wegen angeblicher Falschinformation bezüglich Produktionsverzögerungen beim Großflugzeug "A380" abgewiesen. Bezirksrichter William H. Pauley aus Manhattan begründete seine Entscheidung damit, dass der Fall angemessener in Europa behandelt werden könne, da der angebliche Betrug dort vorgefallen sei und kein Mitglied der vorgeschlagenen Klägergemeinschaft einen Kauf der Aktien in den USA belegt habe.

Die Klage, die den Status einer Sammelklage von EADS-Aktionären in den USA erhalten sollte, wurde vom Bristol County Retirement System vorgebracht, das in Europa EADS-Aktien gekauft hatte. Die 2008 eingereichte Klage warf dem Luftfahrtkonzern vor, dass seine Tochter Airbus falsche und irreführende Angaben bezüglich der Auslieferungsverzögerungen beim "A380" gemacht habe, die sich negativ auf die Unternehmensergebnisse ausgewirkt hätten.

David Rosenfeld, Anwalt für das Bristol County, sagte, dass die Anleger höchstwahrscheinlich Berufung einlegen werden. Bei EADS war zunächst kein Sprecher für eine Stellungnahme erreichbar.

-Von Chad Bray, Dow Jones Newswires; unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/gei Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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