Alle Unterlagen an den Betriebsrat

13.07.2006

Der Betriebsrat kann grundsätzlich verlangen, dass ihm bei Neueinstellungen sämtliche Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden. Dies sind alle von den Bewerbern eingereichten Unterlagen (zum Beispiel Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Foto, Angaben über Gesundheitszustand). Sie müssen dem Betriebsrat für die Dauer seiner Entscheidungsfrist, das heißt regelmäßig eine Woche, überlassen werden.

Zusätzlich sind alle Unterlagen einzureichen, die der Arbeitgeber oder Dritte über die Bewerber erstellen, wie etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite, Testergebnisse oder Einstellungsprüfungen. Nur so kann der Betriebsrat prüfen, ob ein Zustimmungsverweigerungsgrund besteht oder nicht (Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 ABR 55/03). jlp

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