Antrag auf Ist-Besteuerung

24.11.2006

Bilanzierende Unternehmer, deren Umsatz im Jahr 2006 nicht über 250.000 Euro/500.000 Euro (alte/neue Bundesländer) lag, dürfen ab 1. Januar 2007 einen Antrag auf Ist-Besteuerung stellen. Danach müssen sie die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt überweisen, wenn Kunden und Geschäftsfreunde ihre Rechnungen begleichen. Darauf weisen die Finanzexperten von Haufe.de hin.

Zusätzlich hat jeder Selbstständige das Recht, beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung zu stellen. Danach muss die Umsatzsteuer immer einen Monat später als gesetzlich vorgeschrieben angemeldet und ans Finanzamt überwiesen werden. Allerdings müssen Monatszahler in diesem Fall eine Sondervorauszahlung leisten, nicht dagegen Vierteljahreszahler. Für Letztere bringt die Kombination von Ist-Besteuerung und Dauerfristverlängerung einen erheblichen Liquiditätsvorteil.

Marzena Fiok

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