BFH sieht verdeckte Gewinnausschüttung

Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto beim Firmenchef



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäfts¬führer im Rahmen eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos auf die unmittelbare Entlohnung zu Gunsten von später vergüteter Freizeit, dann verträgt sich das nicht mit dem Aufgabenbild des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH.

Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Gutschrift während der Ansparphase nicht in Zeiteinheiten, sondern als Wertguthaben erfolgt. Die für das Wertguthaben auf einem Zeitwertkonto gebildeten Rückstellungen führen daher auch dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zeitgleich die Auszahlung des laufenden Geschäftsführergehalts um diesen Betrag reduziert wird.

GmbH-Chefs müssen bei der Gutschrift von Arbeitszeit einige steuerliche Besonderheiten beachten.
GmbH-Chefs müssen bei der Gutschrift von Arbeitszeit einige steuerliche Besonderheiten beachten.
Foto: Stephanie Frey - shutterstock.com

Der Bundesfinanzhof wendet hier eine geschäftsfallbezogene statt einer handelsbilanziellen Betrachtungsweise an und folgt der Tradition seiner Rechtsprechung zu Zuschlägen für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für Gesellschafter-Ge-schäftsführer, die in der Regel ebenfalls als verdeckte Gewinnausschüttung gelten.

Quelle:

WW+KN Wagner Winkler & Collegen GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Im Gewerbepark D75, 93059 Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: SGeigl@wwkn.de, Internet: www.wwkn.de

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