Aufatmen bei Importeuren

26.06.2006

Importeure können aufatmen: Nicht RoHS-konforme Ware, die vor dem 1.7.2006 zollrechtlich erfasst wurde, kann in Ruhe abverkauft werden - sie gilt dann schon als "in Verkehr gebracht". Für deutsche Hersteller gilt Ähnliches. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Seite 10

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