Auffällige Kunden: Schwarze Listen sind erlaubt!

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.
Kunden haben das Recht, Waren auch ohne Angaben von Gründen zurückzuschicken. Leider wird dieses Recht auch zum "Ausleihen" der Produkte missbraucht. Wie sich Händler dagegen wehren können, erklärt Rechtsanwalt Johannes Richard.

Wer als Verbraucher im Internet oder über einen Katalog Waren bestellt, hat ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht. Räumt der Verkäufer ein Widerrufsrecht ein, so hat der Verbraucher bis zu einem Rücksendewert von 40,00 Euro die Kosten der Rücksendung zu tragen. Bei entsprechender Belehrung gibt es des Weiteren die Verpflichtung des Käufers, Wertersatz zu leisten.

Wer im Fernabsatz, sei es im Internet oder über einen Kataloghandel, sein Geschäft macht, weiß, dass dieses Kundenschutzrecht mit erheblichen Kosten verbunden ist. Nicht nur, dass der Anbieter oftmals Ware zurückerhält, die er nicht mehr als neu weiterverkaufen kann, trägt er zudem auch Rücksendekosten und hat einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Auf der anderen Seite ist dieses Verbraucherschutzrecht wichtig, da ansonsten der Käufer die Katze im Sack kaufen würde. Hinzu kommt, dass ein Widerrufs- oder Rückgaberecht durchaus als verkaufsfördernde, vertrauensbildende Maßnahme gewertet werden kann, da je eher bestellt wird, umso besser der Käufer abgesichert wird.

Zur Startseite