Warenlagerung: Betriebsstätte oder nicht?
Eine weitere Neuerung betrifft die Ausnahmen zur Begründung einer Betriebsstätte. Bisher wertet der Fiskus Einrichtungen zur Lagerung oder Auslieferung von Waren nicht als Betriebsstätte. Auch dies soll sich künftig ändern. Keine Betriebsstätte liegt demnach nur dann vor, wenn in der Einrichtung nur vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten für das Mutterunternehmen ausgeübt werden. Im Zuge der Neuregelung könnten viele Unternehmen plötzlich weitere Betriebsstätten unterhalten. Firmen sollten die betriebliche Funktion von Waren- oder Auslieferungslagern hinterfragen, um Grenzfälle zu vermeiden.
- Elektronische Einkommensteuererklärung
Das schlichte "Vergessen" des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen in die entsprechende Anlage zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung ist nicht in jedem Fall als "grob fahrlässig" anzusehen. - Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Details von den Steuerexperten der Kanzlei WW+KN. - Auskünfte über Lieferanten – Vorsicht
Bei Auskunftserteilung ist im Hinblick auf die Preisgabe personenbezogener Daten Vorsicht geboten, da der Betroffene (z.B. der Lieferant) bei unzulässiger Offenbarung solcher Daten in seinem Recht verletzt sein kann, weshalb zivilrechtliche (Schadensersatz-)Ansprüche bzw. auch bußgeldrechtliche oder gar strafrechtliche Folgen drohen können, sagt Hans Georg Hofmann. - Was Sie beim Jahresabschluss beachten müssen
Im Juli ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet und verkündet worden, das neben einer Erhöhung der Schwellenwerte für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften zahlreiche weitere Änderungen bei der Bilanzierung bringt. Die Steuerexperten der Kanzlei WW+KN nennen Einzelheiten. - Beschäftigung von Familienangehörigen
Die Mitarbeit von Familienangehörigen in Unternehmen ist praktisch und finanziell reizvoll. Doch sie setzt voraus, diese präzise für die Finanzbehörden nachweisen zu können. - Güterstand und Firmenschutz
Unternehmer und Gesellschafter sollten sich frühzeitig Gedanken über ihren Güterstand machen. Welche Regelungen für das Unternehmen und die Familie sinnvoll sind, erklärt Gereon Gemeinhardt von der DHPG. - Fallstricke bei privaten Finanzspritzen
Bankkredite sind für viele Unternehmen ein Graus. Eine vermeintlich unkomplizierte Alternative sind Darlehen von Angehörigen und Freunden. Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Gestaltungsspielraum, mahnt aber auch zur Weitsicht, sagt Stefan Rattay von der Kanzlei WWS. - Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten
In einem neuen Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium ausführlich den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Immobilie verkauft oder nicht mehr vermietet wird. Details von den Steuerexperten der Kanzlei WW+KN. - Steuerbonus für den Betriebsausflug
Viele Unternehmen stärken mit einem Betriebsausflug den Zusammenhalt unter den Mitarbeitern. Es kann sich lohnen, die Reise mit einem Fortbildungsprogramm zu verknüpfen. Was bei der Planung und Durchführung zu beachten ist, sagt Torsten Lambertz von WWS. - Laub vor der Ladentür
Ob vor dem Privathaus oder vor dem Eingang zum Geschäft: Im Herbst fällt Laub, und das erregt so manche Gemüter bei Nachbarn oder auch Kunden, die über glitschige Blätter zum Ladeneingang rutschen müssen. Wie die Rechtslage hier ist, sagen die Arag-Experten. - Darlehen vom Chef – was das Finanzamt sagt
Das Bundesfinanzministerium hat die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Bestimmung des maßgeblichen Preises bei Sachbezügen in das Schreiben eingearbeitet und weitere Änderungen einbezogen. - Einigung bei der Erbschaftsteuer erreicht
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. - Provisionsanspruch bei Firmenpleiten
Was geschieht, wenn der Unternehmer nach erbrachter Vermittlungsleistung insolvent wird, sagt Alexander Rilling. - Kalte Progression und Familienleistungen
Das Gesetz für die notwendige Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag ist kurzfristig um den Abbau der kalten Progression ergänzt und vom Bundesrat verabschiedet worden. - Kekse im Zug – und das Finanzamt
Das Bundesfinanzministerium beantwortet Fragen zum Reisekostenrecht und stellt klar, dass Knabbereien im Flugzeug oder Zug nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale führen.
Im Fokus der Neuerungen steht auch das Thema "Verrechnungspreise". Rechnungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften bieten Spielräume, die Steuerschuld zu reduzieren. Hier sollen die Gestaltungsmöglichkeiten weiter eingeschränkt werden. Insbesondere der Verrechnung immaterieller Wirtschaftsgüter werden künftig enge Grenzen gesetzt. Zudem ist vorgesehen, durch verschärfte Dokumentationspflichten mehr Transparenz zu schaffen. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter bei einer Betriebsprüfung künftig auch eine genaue Dokumentation der Verrechnungspreise anfordern. Firmen sollten sich auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand einstellen und dies bei ihrer Personalplanung berücksichtigen.
Der Aktionsplan der G20-Staaten ist noch nicht abgeschlossen. Nichtdestotrotz sollten Firmen die Entwicklung genau im Blick behalten und die Organisation ihrer Auslandsaktivitäten rechtzeitig an die neuen Steuerregeln anpassen. Ziel sollte sein, Firmenstrukturen so zu gestalten, dass sie bei den Finanzbehörden keinen Verdacht auf "agressive Steuerplanung" wecken.
Stefan Rattay ist Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht bei der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz am Standort Aachen (www.wws-gruppe.de).