Berufliche Studienreise

28.09.2006

Strittig zwischen Steuerzahler und Finanzamt ist häufig, ob die Kosten einer Auslandsreise als Werbungskosten abgezogen werden können. Der Bund der Steuerzahler Hessen verweist hier auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs: Demnach führen Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, nur dann zu abziehbaren Werbungskosten, wenn sie nahezu ausschließlich im beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen sind. (Az.: 3 K 678/02)

Marzena Fiok

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