Beschwerde gegen ThyssenKrupp-Entsenderecht beim BGH - Dokument

24.07.2008
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die juristischen Auseinandersetzungen gegen die umstrittenen Sonderrechte der Krupp-Stiftung im Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG gehen in eine neue Runde. Aktionärsvertreter reichten nach Informationen von Dow Jones Newswires am Donnerstag beim Bundesgerichtshof (BGH) eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde ein und forderten eine Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in dem Fall.

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die juristischen Auseinandersetzungen gegen die umstrittenen Sonderrechte der Krupp-Stiftung im Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG gehen in eine neue Runde. Aktionärsvertreter reichten nach Informationen von Dow Jones Newswires am Donnerstag beim Bundesgerichtshof (BGH) eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde ein und forderten eine Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in dem Fall.

Mit der Beschwerde beim BGH, in die Dow Jones Newswires Einblick hatte, wollen die Kläger eine Neuaufnahme des Rechtsstreits um das so genannte Entsenderecht bei dem DAX-Konzern erreichen. Dieses sichert dem Hauptaktionär von ThyssenKrupp, der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, drei Aufsichtsratsmandate fest zu. Eine entsprechende Satzungsänderung war Anfang 2007 auf der Hauptversammlung nach heftiger Diskussion gebilligt worden. Die Stiftung hält 25,1% der ThyssenKrupp-Aktien und gilt als Schutzwall gegen eine mögliche Übernahme des Konzerns.

Das Landgericht Essen hatte bereits vor einem Jahr eine Klage gegen das Entsenderecht abgewiesen. Dagegen hatten Aktionärsvertreter Berufung beim OLG Hamm eingereicht, waren aber auch hier gescheitert. Das OLG hatte keine Revision zugelassen.

DJG/hei/kgb/brb

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