Faktischer Ausschluss ist ungültig

Betriebsrente und Altersdiskriminierung



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Unangemessene Altersgrenze

Eine sachliche Rechtfertigung nach § 10 Satz 1 und 2, Satz 3 Nr. 4 AGG war nach der Auffassung des 3. Senats des BAG nicht erkennbar. Nach den Ausführungen der vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht könnten zwar grundsätzlich Altersgrenzen in Systemen der betrieblichen Altersversorgung festgesetzt werden. Die konkrete Altersgrenze müsse jedoch stets angemessen sein.

Dies sei jedoch bei einer Bestimmung nicht der Fall, die Arbeitnehmer, die noch mindestens 20 Jahre betriebstreu sein können, von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließe. Der Arbeitnehmer habe somit lediglich die Hälfte seines Berufslebens die Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge zu erarbeiten, die sei auch im Hinblick auf das steigende Renteneintrittsalter der Arbeitnehmer nicht gerechtfertigt, so das BAG.

Steck empfiehlt, dies zu beachten und bei Fragen zum Arbeitsrecht Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. - www.vdaa.de - verweist.

André Daniel Steck ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied des VDAA Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e. V. , www.vdaa.de

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