Für 2001 bis 2007

BGH verhandelt über Urheberabgabe für Drucker und PCs

30.04.2014
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft ab heute Mittag, ob Computerhersteller für Drucker und PCs nachträglich eine Gebühr entrichten müssen.

Die Vergütung soll Autoren und Journalisten zugutekommen. Diese sollen dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten private Kopien geschützter und damit eigentlich kostenpflichtiger Werke anfertigen können.

Großer Sitzungssaal des BGH in Karlsruhe
Großer Sitzungssaal des BGH in Karlsruhe
Foto: BGH

In dem Prozess geht es um eine Abgabe für Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft wurden. Seit 2008 ist eine derartige Vergütung schon festgelegt und im Preis enthalten. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort hat vier Gerätehersteller verklagt. Sie vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten. Wann der BGH sein Urteil verkündet, ist noch nicht bekannt. (dpa/tc)

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