Die Vergütung soll Autoren und Journalisten zugutekommen. Diese sollen dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten private Kopien geschützter und damit eigentlich kostenpflichtiger Werke anfertigen können.
In dem Prozess geht es um eine Abgabe für Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft wurden. Seit 2008 ist eine derartige Vergütung schon festgelegt und im Preis enthalten. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort hat vier Gerätehersteller verklagt. Sie vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten. Wann der BGH sein Urteil verkündet, ist noch nicht bekannt. (dpa/tc)