In den Revisionsverfahren (Aktenzeichen I ZR 3/14 und I ZR 174/14) hatten die Kläger von zwei Telekommunikationsunternehmen gefordert, den Zugang zu einzelnen Internetseiten zu sperren, um die illegale Verbreitung von Musikdateien zu verhindern. Sie wollten die Internetanbieter als Störer in die Pflicht nehmen. In den Vorinstanzen waren die Rechtegesellschaft Gema und Tonträgerhersteller gescheitert.
Der Entscheidung des BGH von 26. November 2015 zufolge ist eine Störerhaftung an Voraussetzungen gebunden. So hätten die Kläger zunächst größere Anstrengungen unternehmen müssen, um gegen die Verletzer der Rechte selbst vorzugehen. Als Störer haftet auf Unterlassung, wer zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts wie etwa des Urheberrechts beiträgt, ohne dabei selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - vorausgesetzt, er hat zumutbare Prüfungspflichten verletzt. (dpa/rw)
- Illegaler Download aus dem Internet
In einem aktuellen Urteil erläutert der Bundesgerichtshof (BGH), wie Eltern die Internetaktivitäten ihrer minderjährigen Kinder beaufsichtigen müssen. Denn immer wieder kommt es vor allem bei Internettauschbörsen zu Urheberrechtsverletzungen. - Duschen und Umziehen als Arbeitszeit?
Gehört das Umziehen vor und nach dem Job zur Arbeitszeit? Mit der kuriosen Klage eines Kfz-Mechanikers gegen die Stadtwerke Oberhausen hat sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf befasst. Die Kammer schlug eine gütliche Einigung vor: Nach Ansicht des Richters könnte der Bus-Reparateur 375 Euro als Nachzahlung erhalten - das wäre der Lohn für die Zeit, die er in sieben Monaten für das tägliche, zehnminütige An- und Ausziehen seiner Arbeitskleidung benötigt hat. - Hintergrundmusik und Vergütungspflicht
Die abgespielte Musik greift nicht in das Recht des Urhebers auf die Wiedergabe von Funksendungen seiner Werke ein und ist folglich nicht vergütungspflichtig. Manfred Wagner stellt ein hierzu ergangenes Urteil vor. - Was passiert mit dem Leistungsbonus?
Das Arbeitsgericht Düsseldorf setzt die mit Einführung des Mindestlohns einhergehende Absicht des Gesetzgebers um, Niedrig- oder Dumpinglöhne in zahlreichen Branchen zu verhindern und damit faire marktwirtschaftliche Bedingungen über alle Branchen hinweg sicherzustellen. Details von Arnd Lackner. - Kündigung während Krankheit ist zulässig
Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters auch dann kündigen, wenn dieser arbeitsunfähig ist. - Streit um rückständiges Arbeitsentgelt
Ein Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs setzt ein tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Ein rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis ist für in der Vergangenheit liegende Zeiträume nicht tatsächlich durchführbar. - Mit Krankenschein an den Baggersee
Sommerwetter, die Hälfte der Kollegen im Urlaub – da sinkt bei vielen die Arbeitsmotivation auf den Nullpunkt. Nach eigenen Angaben für rund fünf Prozent der Arbeitnehmer ein Grund, sich mal wieder krankschreiben zu lassen. Arbeitgeber sollten diesen schwarzen Schafen nicht zuschauen. - Kündigung zur Verlängerung der Wartezeit
In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Wartezeit mit einer verlängerten Kündigungsfrist kündigen und gleichzeitig dem Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung in Aussicht stellen. - Verletzung von Kundendaten kommt teuer
Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat Bußgelder gegen Unternehmen wegen des datenschutzwidrigen Umgangs mit Kundendaten verhängt. Details von Manfred Wagner. - "Sehr gut Englisch" ist keine Diskriminierung
Die Forderung eines Herstellers von Computerspielen, der eine Stelle ausschreibt, nach "sehr guten Englischkenntnissen" ist eine Eignungsvoraussetzung und stellt keine Benachteiligung von bestimmten Bewerbern dar. - Ladenbesitzer haftet für „Crash“
Einkaufswagen müssen so gesichert werden, dass sie von Unbefugten nicht benutzt und auch nicht selbstständig wegrollen können. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. - eBay-Auktion abgebrochen – Schadensersatz?
Der Anbieter kann in bestimmten Fällen das Gebot eines Interessenten streichen, ohne dass ihm rechtliche Konsequenzen daraus drohen. - Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs
Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer einen Diebstahlverdacht begründet und die behördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs zum Zwecke der Rückgabe an einen früheren Eigentümer rechtfertigt.