Verbraucherzentrale warnt vor maps-routenplaner-24.com

Bing zeigt Abzock-Anzeige für Routenplaner

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor einem auf der Microsoft-Suchmaschine Bing beworbenen Routenplaner. Hinter dem Angebot versteckt sich eine Kostenfalle.

Wer in der Microsoft-Suchmaschine Bing nach einem Routenplaner sucht, kann schnell in eine Abofalle geraten: Was aussieht wie ein Suchtreffer ist eine Anzeige von maps-routenplaner-24.com. Besonders irreführend ist zudem, dass die Anzeige mit "Google Maps Routenplaner" wirbt und so Nutzern vorgaukelt, den kostenlosen Google-Routenplaner anzuklicken.

Hinter dem Bing-Suchergebnis bei der Routenplanung lauert laut der Verbraucherzentrale Brandenburg eine üble Abofalle.
Hinter dem Bing-Suchergebnis bei der Routenplanung lauert laut der Verbraucherzentrale Brandenburg eine üble Abofalle.

Wer sich eine Route anzeigen will muss sich zunächst registrieren. Hier sitzt man schon in der Falle, denn damit hat man laut der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bereits einen kostenpflichtigen Vertrag über 500 Euro für eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Allerdings ist dies nach Einschätzung der Verbraucherschützer nicht rechtens: "Die gesetzliche Regelung für Einkäufe im Internet ist eindeutig: Für den Kunden muss unmissverständlich erkennbar sein, dass er mit seinem Klick zahlungspflichtig bestellt", erläutert Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. Das gehe zum Beispiel mit einem "Kaufen" oder "Zahlungspflichtig bestellen"-Button. "Es reicht nicht, die Kosten im Kleingedruckten zu verstecken, wie es diese Routenplaner machen", meint Scherer.

Nicht zahlen!

Die prominente Platzierung in Bing führt Verbraucher besonders in die Irre. "Internetnutzer sollten Suchergebnisse immer genau prüfen. Wer auf einen Link klickt, der mit Google Maps Routenplaner überschrieben ist und dann eindeutig nicht zur Oberfläche von Google Maps weitergeleitet wird, sollte stutzig werden", warnt Scherer.

Wer trotzdem in die Routenplaner-Abofalle getappt ist, brauchen sich laut der Verbraucherzentrale nicht von Rechnungen und Mahnungen einschüchtern lassen: "Verbraucher sollten den geforderten Betrag keinesfalls zahlen und im Zweifelsfall die Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen", rät die Verbraucherschützerin.

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