Brüderle legt Entwurf für neues Telekommunikationsgesetz vor

23.09.2010
BERLIN (Dow Jones)--Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hat am Donnerstag den Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt und zur Abstimmung an die Bundesressorts versandt.

BERLIN (Dow Jones)--Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hat am Donnerstag den Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt und zur Abstimmung an die Bundesressorts versandt.

"Mit meinen Vorschlägen werden noch bessere Rahmenbedingungen für den zügigen und wettbewerbskonformen Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze der nächsten Generation geschaffen", kommentierte der Minister den Entwurf. Das geschehe besonders durch die Einführung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze.

In Zukunft soll die Bundesnetzagentur laut Entwurf langfristige Regulierungskonzepte vorgeben können, um die Planungssicherheit für Investoren zu erhöhen. Zudem soll es möglich werden, die vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Der Netzzugang wird hierzu ausdrücklich auf passive Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten erweitert.

Die Bundesnetzagentur wird zudem ermächtigt, die gemeinsame Nutzung bestimmter Infrastruktureinrichtungen unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung anzuordnen. Dazu kann die Behörde von den Unternehmen Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen anfordern.

Die Angebote auf dem Telekommunikationsmarkt sollen durch die Novelle verbraucherfreundlicher werden. "Wir werden beispielsweise dafür sorgen, dass Verbraucher den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können", kündigte der Minister an. Außerdem werden die Rechte der Verbraucher bei Umzügen gestärkt. Verbraucher sollen vom Wechsel zu einem günstigeren Anbieter nicht dadurch abgehalten werden, dass der Telefonanschluss über Tage unterbrochen wird, weil die beteiligten Unternehmen nur mangelhaft kooperieren. Zudem sollen Mobilfunkkunden künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen können.

Warteschleifen sollen künftig für den Verbraucher kostenlos sein. Der Angerufene soll in Zukunft die Kosten der Warteschleife tragen. Alle Unternehmen müssen darüber hinaus künftig ein Vertragsmodell mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten anbieten. Die Lokalisierung eines Mobilfunknutzers hat der Ortungsdienstanbieter dem Nutzer zukünftig bei jeder einzelnen Ortung anzuzeigen.

Außerdem soll die Bundesnetzagentur Vorgaben erlassen dürfen, um Informationen für die Verbraucher übersichtlicher zu machen. Dazu gehört etwa die Transparenz der Preise bei sogenannten "Call by Call"-Gesprächen und mobilen Datendiensten. Ebenso zählen hierzu genaue Angaben zur Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen etwa bei Downloadraten von Internetanschlüssen.

In den kommenden Wochen wird der Referentenentwurf mit Verbänden und Unternehmen diskutiert werden. Das Bundeskabinett soll sich noch im laufenden Jahr mit dem Entwurf befassen. Die Umsetzung der zugrunde liegenden europäischen Richtlinien muss bis Ende Mai 2011 erfolgen.

Webseite: www.bmwi.de -Von Beate Preuschoff, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4122, beate.preuschoff@dowjones.com DJG/bep/mle

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