Bundeskabinett stimmt geplanter Kürzung der Solarförderung zu

03.03.2010
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch der geplanten Kürzung der Solarförderung zugestimmt und eine entsprechende Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, "einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen", wie das Bundesumweltministerium (BMU) mitteilte. Die Formulierungshilfe werde nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch der geplanten Kürzung der Solarförderung zugestimmt und eine entsprechende Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, "einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen", wie das Bundesumweltministerium (BMU) mitteilte. Die Formulierungshilfe werde nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40% bei Photovoltaikanlagen habe zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, begründete Bundesumweltminister Norbert Röttgen die geplanten Förderkürzungen. Daher werde die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst.

Für Dachanlagen soll die Vergütung im laufenden Jahr zusätzlich einmalig um 16%, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11% und bei sonstigen Flächen um 15%. Reine Ackerflächen sollen nicht mehr gefördert werden. Die Regelungen sollen zum 1. Juli 2010 in Kraft treten.

"Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann", sagte Röttgen.

Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen werde von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem werde die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst.

Das Bundeskabinett hat keinen Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, sondern nur sogenannte Formulierungshilfen für die Bundestagsfraktionen. Diese sollen das Gesetz selbst auf den Weg bringen. Auf diese Weise kann das Verfahren etwa bei der Beteiligung des Bundesrates beschleunigt werden. Es ist geplant, dass sich der Bundestag Ende März erstmals mit den EEG-Änderungen befasst.

Webseite: www.bmu.de -Von Beate Preuschoff, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4122, beate.preuschoff@dowjones.com DJG/bep/apo Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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