Bundeskartellamt verhängt Strafe gegen Hörgerätehersteller Sonova

15.10.2009
STÄFA (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat eine Strafe von 4,2 Mio EUR gegen die deutsche Phonak GmbH wegen einem Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen verhängt. Wie die schweizerische Muttergesellschaft Sonova Holding AG, Hersteller von Hörsystemen, am Donnerstag mitteilte, steht das verhängte Bußgeld im Zusammenhang mit einer Untersuchung des Bundeskartellamtes zum deutschen Hörgerätemarkt.

STÄFA (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat eine Strafe von 4,2 Mio EUR gegen die deutsche Phonak GmbH wegen einem Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen verhängt. Wie die schweizerische Muttergesellschaft Sonova Holding AG, Hersteller von Hörsystemen, am Donnerstag mitteilte, steht das verhängte Bußgeld im Zusammenhang mit einer Untersuchung des Bundeskartellamtes zum deutschen Hörgerätemarkt.

Phonak bestreite jegliche Beeinflussung der Endverkaufspreise von Hörgeräteakustikern. Das Unternehmen werde nach der nun erzielten Einigung mit dem Bundeskartellamt "von weiteren rechtlichen Schritten" absehen, teilte die im schweizerischen Stäfa bei Zürich ansässige Sonova mit.

Webseiten: www.sonova.com www.phonak.de DJG/mkl/kla

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