bwin sieht sich durch Norwegen-Urteil der EFTA bestätigt

31.05.2007
WIEN (Dow Jones)--Die bwin interactive AG, Wien, sieht sich durch ein aktuelles Urteil des Gerichtshof der European Freetrade Association (EFTA) bestätigt. Der Gerichtshof habe entschieden, dass staatliche Monopole allenfalls dann zulässig seien, wenn die gesamte Glücksspielpolitik konsequent darauf ausgerichtet sei, Spielangebote zu reduzieren, teilte der Sportwettenanbeiter am Donnerstag mit. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob Monopole für Pferdewetten, Sportwetten und Lotto in Norwegen zulässig wären.

WIEN (Dow Jones)--Die bwin interactive AG, Wien, sieht sich durch ein aktuelles Urteil des Gerichtshof der European Freetrade Association (EFTA) bestätigt. Der Gerichtshof habe entschieden, dass staatliche Monopole allenfalls dann zulässig seien, wenn die gesamte Glücksspielpolitik konsequent darauf ausgerichtet sei, Spielangebote zu reduzieren, teilte der Sportwettenanbeiter am Donnerstag mit. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob Monopole für Pferdewetten, Sportwetten und Lotto in Norwegen zulässig wären.

Außerdem müssten staatliche Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig und kohärent sein. Die Beweislast hierfür treffe dabei den Mitgliedstaat, hieß es in einer Pressemitteilung von bwin. Der Gerichtshof habe betont, dass - sofern das nationale monopolistische System nicht geeignet, verhältnismäßig oder notwendig ist - internationalen Anbietern der Zugang zum jeweiligen Markt nicht untersagt werden könne. Damit sei der Gerichtshof inhaltlich den Gambelli- und Placanica- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gefolgt.

"Die Entscheidung des Gerichtshofs bestätigt die bereits seitens der EU-Kommission geäußerte Kritik an den teilweise noch bestehenden nationalen Beschränkungen", sagte Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO. So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen könnten, seien nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen.

Webseite: http://www.bwin.ag

DJG/hed/jhe

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