Schnäppchenfreitag

Chinesische Firma mahnt deutsche Händler ab

Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Teurer Schnäppchen-Tag: Wer mit dem Schnäppchenfreitag am 25.11. Geld verdienen will, sollte vorsichtig sein. Denn ein chinesisches Unternehmen mahnt deutsche Firmen ab, die mit dem Schnäppchenfreitag werben.
Schnäppchenfreitag: Chinesische Firma mahnt deutsche Händler ab
Schnäppchenfreitag: Chinesische Firma mahnt deutsche Händler ab

Der aus den USA stammende Begriff „Schnäppchenfreitag“ hat sich auch in Deutschland allmählich zum Synonym für Schnäppchen-Angebote oder Schlussverkauf entwickelt. Vor allem dank den entsprechenden Schnäppchen-Aktionen von Amazon. Doch die nächste große Schnäppchen-Aktion des Online-Shop-Riesen, die am 21. November 2016 startet, trägt nur die Bezeichnung Cyber-Monday (der Schnäppchenfreitag fällt 2016 auf den 25. November). Händlern, die den Begriff Schnäppchenfreitag verwenden, drohen ohnehin teure Abmahnungen.

Eintragung als Wortmarke

Laut dem Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt hat sich das chinesische Unternehmen Super Union Holdings Ltd. die Wortmarke Schnäppchenfreitag gesichert. Die Eintragung erfolgt am 20. Dezember 2013. Seitdem darf nur noch die Super Union Holdings Ltd. den Begriff Schnäppchenfreitag in Deutschland verwenden. Sie kann dieses Recht natürlich lizenzieren, was sie offensichtlich an das deutsche Unternehmen Schnäppchenfreitag GmbH gemacht hat.

Auszug aus der Registrierung der Marke Schnäppchenfreitag beim DPMA
Auszug aus der Registrierung der Marke Schnäppchenfreitag beim DPMA

Super Union Holdings verschickte erste Abmahnungen

Trotz des Ende 2013 erfolgten Eintrags der Markenrechte gab es bisher keine Probleme, wenn jemand den Begriff Schnäppchenfreitag verwendete. Das ist aber jetzt anders. Die IT-Recht-Kanzlei berichtet, dass ihr „eine markenrechtliche Abmahnung der Super Union Holdings Ltd. wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung der Marke Schnäppchenfreitag vorliegt“. Diese Abmahnung hat es in sich, wie die Kanzlei weiter ausführt: „In der Abmahnung wird der Adressat aufgefordert die Benutzung der Marke umgehend zu unterlassen und eine entsprechend strafbewehrte Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe 10.000 EUR!) abzugeben - zudem sind die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 100.000 EUR zu tragen.“ Einen kleinen Händler kann das in den Ruin treiben. Zudem lässt der Markeninhaber offensichtlich die entsprechenden Facebook-Seiten und Android- sowie iOS-Apps sperren oder entfernen, wie Onlinemarketingrockstars schreibt. Die Berliner Kanzlei Hogertz LLP setzt offensichtlich diese Maßnahmen für ihren Kunden Super Union Holdings Ltd. durch und verschickt auch die Abmahnungen.

Es drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass die Schnäppchenfreitag GmbH mit den Abmahnungen alle Konkurrenten beim Schnäppchenfreitag verdrängen möchte. Doch Onlinemarketingrockstar zitiert den Geschäftsführer der Schnäppchenfreitag GmbH folgendermaßen: Die Schnäppchenfreitag GmbH steht in keinem Zusammenhang mit Abmahnungen und mir sind diese auch nicht bekannt. Abmahnungen sind eine Angelegenheit der Markeninhaberin.“ Kritiker unterstellen jedoch, dass es sich bei der Super Union Holdings Ltd. um eine Art Briefkastenfirma der Schnäppchenfreitag GmbH handeln könnte.

Da es bei Schnäppchenfreitag definitiv um eine eingetragene Marke handelt, sollte jeder Händler auf die Verwendung dieses Begriffs verzichten. Zwar erscheinen Details der Eintragung dubios, doch grundsätzlich gehört die Marke nun einmal der Super Union Holdings Ltd. und nur die Schnäppchenfreitag GmbH darf sie verwenden.

„Dubios“ deshalb, weil der wilde und zusammenhanglose Mix aus den beim Patentamt eingetragenen Waren und Dienstleistungen, für die diese Marke registriert wird, den Eindruck erweckt, dass es mir darum gehe, möglichst viele Abmahnopfer zu erwischen. Die Liste der Waren- / Dienstleistungsverzeichnis, für die Schnäppchenfreitag geschützt wurde, ist nämlich sehr lang und lässt keinen inhaltlichen Zusammenhang erkennen.

Außerdem scheint es einen personellen Zusammenhang zwischen der Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong und der Münchner Schnäppchenfreitag GmbH zu geben. So berichtet t3n, dass Hartmut Krenslehner Geschäftsführer von Super Union Holdings Ltd. sei. Im Jahr 2013 war Krenslehner laut t3n aber Chief Marketing Officer und Gründer der Schnäppchenfreitag GmbH.

Löschung der Marke beantragen

Streitlustige Online-Händler können aber auch zum Gegenangriff übergehen und beim Patent- und Markenamt einen Antrag auf Löschung der eingetragenen Marke Schnäppchenfreitag stellen. Auf diese Möglichkeit weist Onlinemarketingrockstars hin. Denn bei Schnäppchenfreitag kann man durchaus unterstellen, dass es sich dabei um einen geläufigen Begriff beziehungsweise um eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung mit fehlender Unterscheidungskraft handelt. So etwas könne man sich nicht als Marke schützen lassen. Erste Löschanträge gibt es bereits.

Der harte Kampf um Markenrechte ist ein Dauerbrenner in der Geschichte der Abmahn-„Industrie“, an der zahlreiche Rechtsanwälte gut verdienen und ahnungslose Unternehmen oft teuer bezahlen mussten und müssen. So musste der bekannte Computerbücher-Verlag Galileo Press mit seiner Marke Galileo Computing zu Rheinwerk umfirmieren, um einer Markenrechtsklage auszuweichen. Und lange Zeit durfte man in Deutschland Gmail nicht Gmail nennen, sondern musste stattdessen von Googlemail sprechen.

Stellungnahme der Kanzlei Hogertz (21.11)

Heute hat uns eine Stellungnahme der Kanzlei Hogertz LLP erreicht. Die Kanzlei vertritt die Super Union Holdings Ltd. Die Stellungnahme geht weder auf die möglichen Verbindungen zwischen der Super Union Holdings Ltd. und der Schnäppchenfreitag GmbH ein noch auf konkrete Beispiele für Abmahnungen in Zusammenhang mit dem Schnäppchenfreitag. Wir bringen diese Stellungnahme im vollen Wortlaut:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die jüngste Negativ-Berichterstattung über unsere Mandantin Super Union Holdings Ltd. möchten wir für diese wie folgt kommentieren:

Die Super Union Holding Ltd. ist Lizenzgeberin der geschützten Wortmarke "Schnäppchenfreitag". Wie jeder Markeninhaber ist auch unsere Mandantin bestrebt, ihre Markenrechte durchzusetzen. Hierzu ist sie auch angehalten, wenn sie ihren Markenschutz nicht verlieren möchte. Zur Rechtsdurchsetzung gehört es auch, Abmahnungen auszusprechen. Obwohl es sich also um einen völlig normalen Vorgang handelt, wurde hierüber in den vergangenen Tag äußerst negativ berichtet. Unserer Mandantin es wichtig, zu betonen, dass die Rechtsdurchsetzung selbstverständlich mit dem notwendigen Augenmaß betrieben wurde und werden wird.

Im Hinblick auf die Mutmaßungen hinsichtlich einer möglicherweise fehlerhaften Markeneintragung möchte unsere Mandantin darauf hinweisen, dass sie keine Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts aus dem Jahre 2013 hat. Auf diese Entscheidung vertraut nicht nur unsere Mandantin, sondern auch deren Lizenznehmerin sowie deren Kunden, Handels- und Medienpartner. Auch zahlreiche Dritte respektieren die Markenrechte unserer Mandantin anstandslos. So haben beispielsweise Google, Facebook, Twitter sowie Affiliate-Netzwerke bereits rechtsverletzende Angebote nach Prüfung durch ihre jeweilige Markenabteilung ohne Weiteres gesperrt.

Wir bitten daher, eine einseitig negative Berichterstattung über unsere Mandantin zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Hogertz
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Dr. Alexander Hogertz, LL.M. (Cardozo)
Rechtsanwalt/Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Attorney-at-Law (New York)"

(PC-Welt)

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