CTS Eventim weist Live-Nation-Kündigung zurück

13.07.2010
MÜNCHEN (Dow Jones)--Die CTS Eventim AG hat die Kündigung des Kooperationsvertrags durch ihren bisherigen Kooperationspartner Live Nation zurückgewiesen und zusätzliche Schadenersatzansprüche angekündigt. Wie der Münchener Ticketvermarkter am Dienstagabend mitteilte, begründet Live Nation die Kündigung mit mutmaßlichen Vertragsverstößen seitens CTS Eventim, die der SDAX-Konzern jedoch zurückweist.

MÜNCHEN (Dow Jones)--Die CTS Eventim AG hat die Kündigung des Kooperationsvertrags durch ihren bisherigen Kooperationspartner Live Nation zurückgewiesen und zusätzliche Schadenersatzansprüche angekündigt. Wie der Münchener Ticketvermarkter am Dienstagabend mitteilte, begründet Live Nation die Kündigung mit mutmaßlichen Vertragsverstößen seitens CTS Eventim, die der SDAX-Konzern jedoch zurückweist.

Zwischen den beiden Unternehmen kriselt es, seit die Live Nation Entertainment Inc mit dem Wettbewerber Ticketmaster Entertainment Inc fusioniert ist. CTS Eventim hatte im Dezember 2007 einen Vertrag mit Live Nation geschlossen, wonach die US-Gesellschaft beim Ticketverkauf für Konzertveranstaltungen in den USA CTS-Software gegen Gebühren nutzen darf. Der Vertrag trat vor Ankündigung der Fusion von Ticketmaster und Live Nation in Kraft, nämlich im Januar 2009, und hat eine Laufzeit von zehn Jahren.

CTS Eventim hatte vom US-Konzertveranstalter Live Nation nach der Übernahme des Konkurrenten Ticketmaster die strikte Einhaltung des Kooperationsvertrags gefordert. Aus Sicht von CTS fällt die Lizenzgebühr auch für solche Tickets an, die Ticketmaster verkauft. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche hatte das SDAX-Unternehmen Anfang April zudem eine Schiedsklage bei der Internationalen Handelskammer (ICC) auf Vertragserfüllung und auf Schadenersatz eingereicht.

"Da die bislang bei der ICC geltend gemachten Ansprüche auf dem Vertrag aufbauen, versucht Live Nation nun offenbar, die Ausgangslage für den Prozess durch den formellen Schritt der Vertragskündigung zu beeinflussen", heißt es am Dienstag in einer Stellungnahme des CTS-Eventim-Vorstands. "Wir werden hierauf mit Geltendmachung von zusätzlichen umfangreichen Schadenersatzansprüchen wegen unberechtigter Vertragskündigung reagieren."

Webseite: www.eventim.de DJG/brb

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