Unterlassungsansprüche durchsetzen

Das Wichtigste zur Abmahnung



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Sie dient also dazu, einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen, ohne sich darüber vor Gericht streiten zu müssen. Hier das Wesentliche aus dem ChannelPartner-Lexikon zum IT-Recht.

Inhaltsübersicht:

I. Begriff und Funktion

  • 1. Außergerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen

  • 2. Keine Verpflichtung zur Abmahnung

  • 3. Entbehrlichkeit der Abmahnung

II. Anforderungen

  • 1. Inhalt

  • 2. Form

III. Reaktionsmöglichkeiten des Abgemahnten bei (teilweise) berechtigter Abmahnung

  • 1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • 2. Fristverlängerung

IV. Unberechtigte Abmahnung

  • 1. Unbegründete Abmahnung

  • 2. Unbefugte Abmahnung

  • 3. Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Wer Unterlassungsansprüche durchsetzen will, muss nicht in jedem Fall vor Gericht gehen.
Wer Unterlassungsansprüche durchsetzen will, muss nicht in jedem Fall vor Gericht gehen.
Foto: Andrey Burmakin-shutterstock.com

V. Reaktionsmöglichkeiten des Abgemahnten bei unberechtigter Abmahnung

  • 1. Keine Reaktion

  • 2. Negative Feststellungsklage

  • 3. Gegenabmahnung

  • 4. Hinterlegung einer Schutzschrift

  • 5. Schadenersatz

VI. Kosten der Abmahnung

  • 1. Kostenerstattungsanspruch

  • 2. Tabellarische Kostenübersicht

VII. Muster

  • 1. Abmahnung

  • 2. Unterlassungserklärung

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