Der Handel sieht die Chancen der EU-Arbeitsplatzverordnung noch nicht

30.05.1997
MÜNCHEN: Die Arbeitsplatzverordnung für Bildschirmarbeitsplätze ist seit Ende letztes Jahres auch in Deutschland rechtsgültig. ComputerPartner wollte von Händlern wissen, ob sich dadurch schon nennenswertes Neugeschäft ergeben hat. Die Ergebnisse einer Umfrage sind ernüchternd. Die Mehrzahl der Händler sieht die Geschäftsentwicklung eher pessimistisch.Büroarbeit macht krank. Diese Erkenntnis postulieren Ärzte, aber auch Bürotechnik- und Möbelverbände schon seit vielen Jahren. 31 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage haben nach wissenschaftlichen Untersuchungen ihren Ursprung in Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes. Der Grund dafür: Die klassische Büroausstattung hat mit der Entwicklung moderner Computerarbeitsplätze bislang nicht Schritt gehalten. Die Ende letzten Jahres in deutsches Recht umgesetzte EU-Verordnung für Bildschirmarbeitsplätze soll nun für Abhilfe schaffen.

MÜNCHEN: Die Arbeitsplatzverordnung für Bildschirmarbeitsplätze ist seit Ende letztes Jahres auch in Deutschland rechtsgültig. ComputerPartner wollte von Händlern wissen, ob sich dadurch schon nennenswertes Neugeschäft ergeben hat. Die Ergebnisse einer Umfrage sind ernüchternd. Die Mehrzahl der Händler sieht die Geschäftsentwicklung eher pessimistisch.Büroarbeit macht krank. Diese Erkenntnis postulieren Ärzte, aber auch Bürotechnik- und Möbelverbände schon seit vielen Jahren. 31 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage haben nach wissenschaftlichen Untersuchungen ihren Ursprung in Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes. Der Grund dafür: Die klassische Büroausstattung hat mit der Entwicklung moderner Computerarbeitsplätze bislang nicht Schritt gehalten. Die Ende letzten Jahres in deutsches Recht umgesetzte EU-Verordnung für Bildschirmarbeitsplätze soll nun für Abhilfe schaffen.

Händler und Kunden tappen im Dunkeln

Darin wurden unter anderem Mindestanforderungen an Geräte, Arbeitsplätze, -umgebung, und organisation sowie Software-Ausstattung festgelegt. Obwohl Hersteller und Organisationen gebetsmühlenartig auf die Folgen von "sanierungsreifen" Schreibtisch-Arbeitsplätzen hinweisen, hat sich an den ergonomisch unzumutbaren Zuständen in vielen Büros bislang nicht viel geändert. Der gesetzliche Druck soll jetzt endlich dafür sorgen, daß die betroffenen Unternehmen die Geldbörse zücken und damit nicht nur ihren Mitarbeitern, sondern auch der gesamten Branche etwas Gutes tun.

Denn die wartet schon seit Jahren vergeblich auf den erträumten Geldregen. Bislang tröpfelte es jedoch nur spärlich vom Himmel. Im Auftrag von ComputerPartner ermittelte das Marktforschungsunternehmen TechConsult im Februar dieses Jahres, ob die Aufklärungsarbeit von Verbänden und Produzenten inzwischen Früchte getragen hat, oder ob die Hochglanzbroschüren der Hersteller zu diesem Thema bei den Händlern direkt in den Papierkorb gewandert sind. Gleichzeitig wollten wir wissen, ob der Handel bereits eine Geschäftsbelebung durch die Verordnung verspürt.

Die Untersuchung förderte zutage, daß 32 Prozent der Befragten mit den Inhalten und Bestimmungen noch gar nicht vertraut sind. 48 Prozent haben nur sehr oberflächlich eine Vorstellung davon, was das neue Gesetz vorschreibt. Das ist angesichts des hohen Werbe- und Erklärungsaufwandes, der seit nunmehr fünf Jahren von der Industrie betrieben wird, eine erschreckend hohe Zahl. Nur ganze 20 Prozent der befragten IT-Händler sehen sich zu diesem Thema ausreichend informiert.

Auch deren Kunden scheinen noch immer im Dunkeln zu tappen. 75 Prozent der Händler haben noch keine Kundenanfrage zum Thema EU-Richtlinie gehabt. Dabei geben 50 Prozent der befragten Händler zu, ihre Kunden über die neuen Gesetze noch nie informiert zu haben. 16 Prozent sprechen potentielle Kunden nur gelegentlich an.

Eigentlich unverständlich. Denn tatsächlich läßt sich mit Hilfe der neuen Gesetzgebung so manches Neugeschäft auf die Schiene bringen. Die Umsetzung der Richtlinie wird nämlich spätestens ab Ende dieses Jahres von den Berufsgenossenschaften kontrolliert werden. Bei deren Personalkapazitäten ist zwar nur mit Stichproben zu rechen. Aber die Inhaber von Betrieben werden es wohl kaum darauf ankommen lassen, sich bei einer Kontrolle erwischen zu lassen. Denn auf eine Nichteinhaltung der Verordnungen stehen Geldstrafen von bis zu 100.000 DM.

Neues Geschäftsfeld? Viele zweifeln

Die Herren von der Berufsgenossenschaft sind wie die Jungs von der GEZ, irgendwann stehen sie bei jedem vor der Tür", erklärt dazu Lutz Treutmann, Geschäftsführer der Treutmann Computer GmbH in Köln. Er legt sehr viel Wert darauf, seine Kunden mit den Richtlinien vertraut zu machen und ist sich sicher, dadurch schon manchen Auftrag an Land gezogen zu haben. "Bis Ende letzten Jahres war es sicher schwieriger, aber seit die Umsetzung in deutsches Recht endlich beschlossene Sache ist, habe ich eine sehr gute Argumentationsgrundlage", erklärt Treutmann.

Viele seiner Kollegen denken zumindest ähnlich und erwarten eine merkbare Geschäftsbeeinflussung, wie bei der ComputerPartner-Umfrage 39 Prozent der Befragten zu Protokoll gaben. Die Zweifler sind allerdings mal wieder in der Mehrheit. 47 Prozent der Händler sind unsicher, ob sich eine nennenswerte Veränderung durch das Gesetz ergeben werde. Die Begründung: Keiner nehme das Gesetz "so richtig ernst", somit würde der Drang zur Hardware-Aufrüstung entfallen. Gerade diese Aussage zeigt:

Den Ernst der Lage müssen die Händler ihren Kunden vermitteln, sprich: die Verordnung als Verkaufsgrundlage nutzen. Wer aber selbst keine glaubwürdigen Argumente in der Tasche hat, wird wohl kaum überzeugend wirken. Kein Wunder daher auch die Ergebnisse in bezug auf das Dienstleistungsgeschäft: 62 Prozent der Befragten sehen keine Möglichkeit, hier ein neues Geschäftsfeld im Dienstleistungsbereich aufzubauen. Zehn Prozent können sich aufgrund mangelnder Informationen noch kein Bild vom Geschäftspotential des Gesetzes machen.

Hersteller bieten Vorträge und Roadshows

Dabei braucht jedes Unternehmen eine fachlich ausgearbeitete Arbeitsplatzbeurteilung. Diese Expertise kann entweder von internen Arbeitsgruppen oder externen Fachleuten angefertigt werden. Ein großer Teil der Händler hält sich informationstechnisch derzeit zumindest auf dem Laufenden. 39 Prozent fordern nach eigenen Angaben Informationen von den Lieferanten an, immerhin 20 Prozent lesen individuelle Studien zum Thema Arbeitsplatzverordnung. Seminarveranstalter wie Management Circle in Eschborn verbuchen trotz hoher Veranstaltungsgebühren von um die 1.700 Mark regen Zulauf.

"Die letzte Vortrags- und Workshop-Reihe, die am 15. Mai zu Ende gegangen ist, war gut besucht", erklärt Konferenz-Managerin Evelin Todt. Zur Teilnehmer-Struktur möchte sie zwar keine konkreten Angaben machen, "aber es ist eine bunte Mischung aus Wiederverkäufern auf Kundensuche und Mitarbeitern aller Unternehmensgrößen", so Todt. Auch Jörg Pingel, Regional Hardware Marketing Manager Central Europe bei der Microsoft GmbH in Unterschleißheim, sieht "vor allem bei Mittelständlern einen großes Interesse". Laut Pingel hat sich der Verkauf von Produkten wie ergonomischen Tastaturen und strahlungsarmen Bildschirmen in den letzten ein bis anderthalb Jahren um 40 Prozent gesteigert. Eine kürzlich mit Partner NEC durchgeführte Roadshow "war sehr erfolgreich", wie Pingel erklärt.

Er weist gleichzeitig daraufhin, daß Microsoft den Handel bei Aktionen in Zusammenhang mit der Verordnung unterstützt. "Bei Hausmessen kann der Händler von uns ausgebildetes Promotion-Personal anfordern", so Pingel. Diese Beispiele zeigen, daß der Handel mit etwas mehr Engagement und vor allem einer Portion Optimismus die neue Gesetzgebung durchaus für die Vermarktung seiner Produkte nutzen kann. Diese Chance sollten Händler nicht ungenutzt verstreichen lassen. (kg)

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