Gerichtsvollzieher heillos überlastet

Der "Kuckuck" stürzt ab



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Bremer Inkasso GmbH stellt fest: Die Gesetzgebung verfehlt ihr Ziel, und die Gläubiger gucken in die Röhre.
Die Reform der Sachaufklärung sollte die Arbeit von Gerichtsvollziehern eigentlich einfacher, effektiver und schneller machen. Das Gegenteil ist jedoch eingetreten.
Die Reform der Sachaufklärung sollte die Arbeit von Gerichtsvollziehern eigentlich einfacher, effektiver und schneller machen. Das Gegenteil ist jedoch eingetreten.
Foto: Alisa Ezediaro - Shutterstock.com

Die Qualität eines Gesetzes bzw. seine Sinnhaftigkeit erschließen sich zumeist erst in der Praxis im Zuge seiner Anwendung, Umsetzung und der Beobachtung seiner Auswirkungen. Vor gut dreieinhalb Jahren, genauer am 1. Januar 2013, trat das "Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" (nachfolgend Reformgesetz genannt) in Kraft. Eine Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung war von vielen Rechtsdienstleistern dringend eingefordert und zum Inkrafttreten des Gesetzes dann auch umso erwartungsvoller begrüßt worden.

Doch der anfänglichen Freude und Hoffnung auf Erleichterung folgte sehr schnell die Ernüchterung. "Für Gläubiger und deren Rechtsvertreter sollte die Reform ein echter Mehrwert sein; man muss allerdings, nachdem über 2 Jahre vergangen sind, sehr kritisch anmerken, dass mit diesen ganzen Neuerungen auch eine Überlastung der Gerichtsvollzieher eingetreten ist, die letztlich wieder zu Lasten der Gläubiger geht." So äußerte sich der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann, bereits im Mai 2015 zum "Erfolg" des Reformgesetzes. Seit dieser Aussage hat sich an der Lage der Gerichtsvollzieher und damit auch an derjenigen der Gläubiger so gut wie gar nichts verändert. Im Gegenteil.

Unzumutbare Überlastungen der Gerichtsvollzieher bundesweit zu beklagen

"Es häufen sich die Fälle", berichtet Drumann weiter, "bei denen wir, kaum dass wir im Namen eines Mandanten einem Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag erteilt haben, den Eingang des Auftrages unter Ergänzung beispielsweise folgenden Textbausteins bestätigt bekommen: 'Auf Grund der neuen Verfahrensweise und der aktuellen Überlastung durch hohen Krankheitsstand und der dadurch entstehenden Dauervertretungen sind die Bearbeitungszeiten drastisch gestiegen - leider können mehrere Monate vergehen, bis die Angelegenheit abgeschlossen ist! (sic!)' (so aus dem Bereich Hamburg, März 2016, über 3 Jahre nach Inkrafttreten der Reform).

Noch deutlicher kommt es z. B. aus dem Bereich Leer aus der ersten Jahreshälfte 2016: 'Durch die Umsetzung der Reform zur Sachaufklärung kommt es bei den Gerichtsvollziehern zu zeitlichen Verzögerungen, weil die neuen Verfahrensabläufe sehr viel Zeit in Anspruch nehmen'. Im Weiteren wird von Einschränkung der Außendiensttätigkeit gesprochen (durch mehr Büroarbeit) sowie von der Abgabe eigener Überlastungsanzeigen seitens der Gerichtsvollzieher, über deren 'Erfolg' es kurz und knapp heißt: 'Abhilfe wurde nicht geschaffen'! Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen", so Drumann, "und Bearbeitungszeiten unter drei Monaten sind schon gar nicht mehr der Rede wert."

Inhalt des Gesetzes

"Das Reformgesetz brachte enorme Änderungen bei der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen mit sich", erklärt Bernd Drumann. "Eine erfolglose Zwangsvollstreckung ist z. B. nun nicht mehr die Voraussetzung für die Vermögensauskunft, vielen noch als Eidesstattliche Versicherung bekannt. Die Auskunft über das Vermögen eines Schuldners kann nun seit dem Inkrafttreten der Gesetzesreform an den Anfang der Vollstreckung gestellt werden. Zudem darf der Gerichtsvollzieher jetzt bei Vollstreckungen von mindestens 500 Euro (wenn der Schuldner die Vermögensauskunft (s. o.) nicht abgibt oder wenn die angegebenen Vermögensgegenstände nicht ausreichend sind) direkt bei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, bei dem Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt Auskünfte erheben. So lassen sich z. B. Konten, angemeldete Fahrzeuge oder auch der Arbeitgeber eines Schuldners ermitteln."

"Des Weiteren", ergänzt Drumann, "wurde ein neues Vollstreckungsportal im Internet eingerichtet, welches die Daten der auf Landesebene zentralisierten Schuldnerverzeichnisse zusammenfasst, was generell eine gute Sache ist. Aber bereits auf der Startseite zum Vollstreckungsportal wird darauf hingewiesen, dass entsprechend einer gesetzlich geregelten Übergangszeit von maximal fünf Jahren die bisherigen Schuldnerverzeichnisse fortgeführt werden. Und es wird ebenso ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man zur vollständigen Information über die Kreditwürdigkeit einer Person beide, das Schuldnerverzeichnis alter sowie neuer Prägung, betrachten muss. Eine Vereinfachung sieht für mich anders aus."

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