Verkaufen über das Internet

Der rechtssichere Online-Shop

06.10.2015
Von Christian Töpfer
Dass man als Betreiber eines Webshops heutzutage eine Abmahnung erhält, ist nicht ungewöhnlich. Eine falsche Preisauszeichnung, das unberechtigte Nutzen von Bildern oder fehlerhafte Texte - überall lauern Gefahren. Doch Online-Händler können gewappnet sein.

Knapp 60 Prozent der Online-Händler wurden im Jahr 2013 abgemahnt. Diese Zahl stammt vom Händlerbund, der eigenen Angaben zufolge der größte Verband für Onlinehandel in Europa ist. Auf seiner Homepage zeigt der Verband auf, worauf Händler bei einem Bestellablauf im E-Commerce achten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Dort gibt es auch ein Gestaltungsbeispiel für eine Bestellübersichtsseite. Wir bringen im Folgenden Auszüge aus diesen Vorschlägen.

Je komplexer und größer ein Webshop, desto "gefährlicher" wird es für den Betreiber. Daher empfiehlt es sich, alle Elemente regelmäßig auf ihre Rechtssicherheit zu prüfen, um Abmahnungen vorzubeugen.
Je komplexer und größer ein Webshop, desto "gefährlicher" wird es für den Betreiber. Daher empfiehlt es sich, alle Elemente regelmäßig auf ihre Rechtssicherheit zu prüfen, um Abmahnungen vorzubeugen.
Foto: ppart_shutterstock.com

Der Warenkorb

Die Preise im Warenkorb eines Webshops sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 Prozent) anzugeben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder zusätzlich zum Endpreis die im Preis enthaltene MwSt. als konkrete Summe ausweisen oder beim Endpreis, der im Warenkorb angezeigt wird, den Hinweis "inkl. MwSt." ergänzen (siehe auch Kasten "Die korrekten Preisangaben"). Zudem empfiehlt es sich, im Warenkorb die korrekten Standard-Versandkosten anzugeben.

Die Registrierung

Im Rahmen einer regulären Bestellung dürfen folgende Angaben vom Kunden erhoben werden: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Das Geburtsdatum des Käufers darf kein Pflichtfeld sein.

Vorsicht: Bei der Registrierung sind oft Staaten auswählbar, in die laut der Zahlungs- und Versandbedingungen in den AGB gar nicht versendet wird. Durch eine Prüfung der tatsächlich belieferten Länder lassen sich hier Widersprüche vermeiden.

Der Händlerbund versteht sich als Sprachrohr und Partner der E-Commerce-Branche. Eigenen Angaben zufolge betreut er 40.000 Online-Präsenzen. Im Internet bietet er viele Hinweisblätter zum Download an.
Der Händlerbund versteht sich als Sprachrohr und Partner der E-Commerce-Branche. Eigenen Angaben zufolge betreut er 40.000 Online-Präsenzen. Im Internet bietet er viele Hinweisblätter zum Download an.
Foto: Händlerbund

Die Datenschutzerklärung

Wenn Online-Händler Newsletter verschicken und vom Empfänger die Datenschutzerklärung mit den Worten "….akzeptiert" oder "….stimme zu" abhaken lassen, ist dies bedenklich. Denn bei einem Abhaken der Akzeptanz oder der Zustimmung würde der Kunde gleichzeitig die Einwilligung zum Erhalt des Newsletters abgeben, was unzulässig ist. Besser wäre es stattdessen, die Formulierung "Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen" abhaken zu lassen.

Sofern Online-Händler ihre Angebote nicht ausschließlich an Unternehmer richten, sollten alle Preise mit dem Zusatz "inkl. MwSt. zzgl. Versand" versehen werden. Alternativ können alle Produktpreise mit einem "*" ("Sternchen") versehen werden, wobei gut sichtbar und hervorgehoben auf derselben Seite ein "Sternchentext" mit dem Inhalt "*inkl. MwSt. zzgl. Versand" stehen muss. Der Sternchentext darf z.B. nicht erst nach längerem Scrollen in der unteren Bildschirmhälfte angezeigt werden.

Die Zahlungs- und Versandarten

Vorsicht vor Widersprüchen! Die Angaben der Zahlungs- und Versandbedingungen in den AGB müssen zweifelsfrei mit den für die Kunden auswählbaren Zahlungs- und Versandarten samt der ggf. anfallenden Kosten übereinstimmen.

Der Checkout

Auf der Bestellübersichtsseite sind folgende Informationen Pflicht: die wesentlichen Eigenschaften der Ware – also Merkmale, die für den Kunden kaufentscheidend sind –, der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben sowie alle Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten. Diese Informationen müssen klar, verständlich, in hervorgehobener Weise und unmittelbar, bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, angegeben werden.

Es empfiehlt sich zudem, die AGB und die Widerrrufsbelehrung auf der Bestellübersichtsseite über gut sichtbare Links zu platzieren. Eine Kenntnisnahme oder eine Akzeptanz dieser beiden Elemente muss vom Kunden nicht bestätigt werden.

Der Bestell-Button

Seit dem 1. August 2012 gibt es die sog. "Button-Lösung". Der Bestell-Button muss und darf nur einmal am Ende der Bestellübersichtsseite unterhalb der Pflichtinformationen platziert sein. Für Verbraucher soll damit auf den ersten Blick erkennbar sein, wenn sie mit einem "Klick" einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen.

"kaufen", "kostenpflichtig bestellen", "zahlungspflichtig bestellen", "zahlungspflichtigen Vertrag abschließen", "Gebot abgeben" (bei Auktionsplattformen), "Gebot bestätigen" (bei Auktionsplattformen)
"Anmeldung", "bestellen", "Bestellung abgeben", "Bestellung abschicken", "Bestellung bestätigen", "weiter"

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