DGAP-HV: Kontron AG: Bekanntmachung der -6-

30.04.2010
DJ DGAP-HV: Kontron AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: Kontron AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Kontron AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 30.04.2010 15:34 KONTRON AG mit Sitz in Eching - ISIN DE0006053952 - Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, den 9. Juni 2010, um 10.00 Uhr in der Luitpoldhalle, Luitpoldanlage 1, 85356 Freising, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2009 der Kontron AG und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind über die Internetadresse http://www.kontron.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung ausliegen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von EUR 13.434.179,12 a) zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Teilbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen. 6. Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat Herr Georg Baumgartner hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 27. Juli 2009 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft wurde vom Amtsgericht München - Registergericht - mit Beschluss vom 20. Oktober 2009 Herr Lars Singbartl, Frankfurt am Main, zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Herr Singbartl ist so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG - durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung - behoben ist. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Lars Singbartl, Investmentdirektor bei Warburg Pincus Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds (also von Herrn Georg Baumgartner), somit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Herr Lars Singbartl hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. 7. Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen: a) Die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2009 der Gesellschaft erteilte Ermächtigung, bis zum Ablauf des 16. Dezember 2010 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben, wird, soweit noch nicht ausgenutzt, mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Ermächtigungsbeschlusses unter b) aufgehoben. b) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 8. Juni 2015. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) während der letzten zehn der Veröffentlichung des Kaufangebots vorangehenden Börsenhandelstage um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der Beteiligungen der andienenden Aktionäre zueinander (Beteiligungsquoten) oder nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, durch Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse zu veräußern oder unter gleichzeitiger Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen,

Copyright (c) 2007 Dow Jones & Company, Inc.

Zur Startseite