DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

10.11.2011
DGAP-HV: MOBOTIX AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 10.11.2011 / 15:23 =-------------------------------------------------------------------- MOBOTIX AG Winnweiler-Langmeil ISIN: DE0005218309 WKN: 521830 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am 20. Dezember 2011, um 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaiserstraße, 67722 Winnweiler-Langmeil stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011. Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2011RGJ zur Verfügung. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bilanzgewinn des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 in Höhe von EUR 23.878.173,11 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 wird Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 wird Entlastung erteilt. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 bestellt. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 13.271.442,00 und ist eingeteilt in 13.271.442 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 13.271.442. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 70.047 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Dezember 2011, 24.00 Uhr in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft oder bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben: DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank c/o dwp bank Wildunger Str. 14 60487 Frankfurt am Main Fax-Nr.: 069 / 50 99 11 10 Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Dezember 2011, 24.00 Uhr bei der o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle). Bei der Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag des Zugangs des Nachweises noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 29. November 2011, 0.00 Uhr zu beziehen. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten die Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: hv@mobotix.com Die Gesellschaft bietet Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte Einzelweisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit Enthaltung gestimmt werden wird. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen. Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung sowie das entsprechende Vollmachts- und Weisungsformular erhalten die Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung. Auch bei Bevollmächtigungen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der nachfolgenden Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, spätestens bis 19. November 2011 (24.00 Uhr) zugehen: MOBOTIX AG Vorstand Kaiserstraße 67722 Winnweiler-Langmeil Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in

DGAP-HV: MOBOTIX AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 10.11.2011 / 15:23 =-------------------------------------------------------------------- MOBOTIX AG Winnweiler-Langmeil ISIN: DE0005218309 WKN: 521830 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am 20. Dezember 2011, um 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaiserstraße, 67722 Winnweiler-Langmeil stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011. Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2011RGJ zur Verfügung. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bilanzgewinn des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 in Höhe von EUR 23.878.173,11 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 wird Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 wird Entlastung erteilt. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 bestellt. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 13.271.442,00 und ist eingeteilt in 13.271.442 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 13.271.442. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 70.047 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Dezember 2011, 24.00 Uhr in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft oder bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben: DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank c/o dwp bank Wildunger Str. 14 60487 Frankfurt am Main Fax-Nr.: 069 / 50 99 11 10 Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Dezember 2011, 24.00 Uhr bei der o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle). Bei der Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag des Zugangs des Nachweises noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 29. November 2011, 0.00 Uhr zu beziehen. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten die Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: hv@mobotix.com Die Gesellschaft bietet Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte Einzelweisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit Enthaltung gestimmt werden wird. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen. Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung sowie das entsprechende Vollmachts- und Weisungsformular erhalten die Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung. Auch bei Bevollmächtigungen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der nachfolgenden Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, spätestens bis 19. November 2011 (24.00 Uhr) zugehen: MOBOTIX AG Vorstand Kaiserstraße 67722 Winnweiler-Langmeil Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in

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