DGAP-News: AT&S Hauptversammlung wählt Aufsichtsrat, ermächtigt Vorstand zu Kapitalmaßnahmen und verlängert Ermächtigung zum Aktienrückkauf

07.07.2010
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Hauptversammlung 07.07.2010 13:12 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- AT&S Hauptversammlung wählt Aufsichtsrat, ermächtigt Vorstand zu Kapitalmaßnahmen und verlängert Ermächtigung zum Aktienrückkauf Die 16. ordentliche Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) vom 7. Juli 2010 hat Herrn Ing. Willibald Dörflinger, Herrn Dkfm. Dr. Hannes Androsch, Herrn Dkfm. Karl Fink und Herrn Dipl.Ing. Albert Hochleitner erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Die Hauptversammlung hat weiters beschlossen, den Vorstand gemäß § 174 Abs 2 AktG zu ermächtigen bis 6. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auszugeben, alle Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverhältnis der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Außerdem wurde das Grundkapital um bis zu EUR 14.245.000,-- durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 Stück neuer, auf Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 7. Juli 2010 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde ermächtigt, alle Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverhältnis der Wandelschuldverschreibungen festzulegen sowie das Bezugrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung nehmen in gleicher Weise, wie die zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien am Gewinn teil. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, bis zum 6. Juli 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 14.245.000,--, allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen und die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc) mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Folgende betragsmäßige Determinierung der oben angeführten Ermächtigungen ist zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Wertpapierbedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potentiell auszugebenden Bezugsaktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegeben Aktien darf die Zahl von 12.950.000 nicht überschreiten. Insgesamt können im Rahmen der erteilten Ermächtigungen daher nur Aktien im Ausmaß von bis zu 50 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung gemäß den oben angeführten Beschlüssen sowie zwecks Anpassung an das Aktienrechts Änderungsgesetz 2009 in § 3 (Veröffentlichungen und Mitteilungen) Abs 2 und in § 4 (Grundkapital) Absatz 5 sowie in § 22 (Allgemeines) Abs 3 bis Abs 11 entsprechend zu ändern. Weiters hat die 16. ordentliche Hauptversammlung beschlossen, die durch Beschluss der vierzehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 9. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung erteilte Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien zu widerrufen, und gleichzeitig den Vorstand zu ermächtigen gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie EUR 1,10 nicht unterschreiten und EUR 110,-- nicht überschreiten darf sowie den Vorstand zu ermächtigen, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder zur Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Stock-Option-Programmes der Gesellschaft zu verwenden. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Der Vorstand hat somit heute dementsprechend beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und den Rückkauf eigener Aktien fortzusetzen. AT&S kann damit innerhalb der nächsten 30 Monate im Ausmaß von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals rückkaufen. Per 30. Juni 2010 hält AT&S 2.577.412 eigene Aktien; das entspricht 9,95% des Grundkapitals bzw. einem anteiligen Betrag von EUR 2.835.153,20. Der Aktienrückkauf wird über Xetra und entsprechend der Durchführungsverordnung (EG) 2273/2003 abgewickelt. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Gesellschaft regelmäßig auf ihrer Homepage unter www.ats.net (Investoren) berichten. Schließlich hat die heutige Hauptversammlung beschlossen, die durch Beschluss der vierzehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 10. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von fünf Jahren erteilte Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien zu widerrufen und gleichzeitig den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 6. Juli 2015, zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, insbesondere zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes / der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, zur Einziehung, als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, für Veräußerung im Wege eines Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens, und zu jedem sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre im Sinne des § 65 Abs 1 b in Verbindung mit §§ 169 bis 171 AktG auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder in Teilen ausgeübt werden kann. Zudem wurde im Zuge der 16. ordentlichen Hauptversammlung eine Dividende in der Höhe von EUR 0,10 pro Aktie beschlossen. Ex-Tag ist der 28. Juli 2010, ausbezahlt wird die Dividende am 28. Juli 2010. Mit dieser Meldung werden auch die Meldepflichten der Veröffentlichungsverordnung erfüllt. Die Ergebnisse des ersten Quartals von AT&S werden am 22. Juli 2010 präsentiert. Mag. Martin Theyer Fabriksgasse 13 8700 Leoben Tel: 0043 3842 200 5909 Email: ir@ats.net 07.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG Fabriksgasse 13 8700 Leoben Österreich Telefon: +43 (1) 3842200-0 Fax: +43 (1) 3842200-216 E-Mail: info@ats.net Internet: www.ats.net ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02 WKN: 922230 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Hannover, Stuttgart, Hamburg; Open Market in Frankfurt; Auslandsbörse(n) Wien (Amtlicher Handel / Official Market) Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Hauptversammlung 07.07.2010 13:12 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- AT&S Hauptversammlung wählt Aufsichtsrat, ermächtigt Vorstand zu Kapitalmaßnahmen und verlängert Ermächtigung zum Aktienrückkauf Die 16. ordentliche Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) vom 7. Juli 2010 hat Herrn Ing. Willibald Dörflinger, Herrn Dkfm. Dr. Hannes Androsch, Herrn Dkfm. Karl Fink und Herrn Dipl.Ing. Albert Hochleitner erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Die Hauptversammlung hat weiters beschlossen, den Vorstand gemäß § 174 Abs 2 AktG zu ermächtigen bis 6. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auszugeben, alle Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverhältnis der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Außerdem wurde das Grundkapital um bis zu EUR 14.245.000,-- durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 Stück neuer, auf Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 7. Juli 2010 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde ermächtigt, alle Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverhältnis der Wandelschuldverschreibungen festzulegen sowie das Bezugrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung nehmen in gleicher Weise, wie die zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien am Gewinn teil. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, bis zum 6. Juli 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 14.245.000,--, allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen und die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc) mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Folgende betragsmäßige Determinierung der oben angeführten Ermächtigungen ist zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Wertpapierbedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potentiell auszugebenden Bezugsaktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegeben Aktien darf die Zahl von 12.950.000 nicht überschreiten. Insgesamt können im Rahmen der erteilten Ermächtigungen daher nur Aktien im Ausmaß von bis zu 50 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung gemäß den oben angeführten Beschlüssen sowie zwecks Anpassung an das Aktienrechts Änderungsgesetz 2009 in § 3 (Veröffentlichungen und Mitteilungen) Abs 2 und in § 4 (Grundkapital) Absatz 5 sowie in § 22 (Allgemeines) Abs 3 bis Abs 11 entsprechend zu ändern. Weiters hat die 16. ordentliche Hauptversammlung beschlossen, die durch Beschluss der vierzehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 9. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung erteilte Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien zu widerrufen, und gleichzeitig den Vorstand zu ermächtigen gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie EUR 1,10 nicht unterschreiten und EUR 110,-- nicht überschreiten darf sowie den Vorstand zu ermächtigen, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder zur Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Stock-Option-Programmes der Gesellschaft zu verwenden. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Der Vorstand hat somit heute dementsprechend beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und den Rückkauf eigener Aktien fortzusetzen. AT&S kann damit innerhalb der nächsten 30 Monate im Ausmaß von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals rückkaufen. Per 30. Juni 2010 hält AT&S 2.577.412 eigene Aktien; das entspricht 9,95% des Grundkapitals bzw. einem anteiligen Betrag von EUR 2.835.153,20. Der Aktienrückkauf wird über Xetra und entsprechend der Durchführungsverordnung (EG) 2273/2003 abgewickelt. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Gesellschaft regelmäßig auf ihrer Homepage unter www.ats.net (Investoren) berichten. Schließlich hat die heutige Hauptversammlung beschlossen, die durch Beschluss der vierzehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 10. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von fünf Jahren erteilte Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien zu widerrufen und gleichzeitig den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 6. Juli 2015, zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, insbesondere zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes / der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, zur Einziehung, als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, für Veräußerung im Wege eines Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens, und zu jedem sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre im Sinne des § 65 Abs 1 b in Verbindung mit §§ 169 bis 171 AktG auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder in Teilen ausgeübt werden kann. Zudem wurde im Zuge der 16. ordentlichen Hauptversammlung eine Dividende in der Höhe von EUR 0,10 pro Aktie beschlossen. Ex-Tag ist der 28. Juli 2010, ausbezahlt wird die Dividende am 28. Juli 2010. Mit dieser Meldung werden auch die Meldepflichten der Veröffentlichungsverordnung erfüllt. Die Ergebnisse des ersten Quartals von AT&S werden am 22. Juli 2010 präsentiert. Mag. Martin Theyer Fabriksgasse 13 8700 Leoben Tel: 0043 3842 200 5909 Email: ir@ats.net 07.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG Fabriksgasse 13 8700 Leoben Österreich Telefon: +43 (1) 3842200-0 Fax: +43 (1) 3842200-216 E-Mail: info@ats.net Internet: www.ats.net ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02 WKN: 922230 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Hannover, Stuttgart, Hamburg; Open Market in Frankfurt; Auslandsbörse(n) Wien (Amtlicher Handel / Official Market) Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------

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