Vorsicht Vorstellungsgespräch

Die fiesesten Fangfragen für Bewerber

Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Prinzipiell sind alle Fragen, die den Privatbereich des Bewerbers betreffen und nichts mit seiner beruflichen Aufgabe zu tun haben, unzulässig. Dazu gehören Fragen nach

  • Heirat, Familienplanung

  • Schwangerschaft

  • Gesundheit, Krankheit, Behinderung,

  • Beruf des Partners, der Eltern, etc

  • Gewerkschafts-, Partei- oder Religionszugehörigkeit

  • Austritts-/ Kündigungsgrund in früheren Firmen,

  • Vorstrafen

  • Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden,

  • früheren Vergütungen ( weil diese dazu dienen könnten, Lohnansprüche des Bewerbers zu senken).

Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf auch niemand aufgrund seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion, des Geschlechts, einer Behinderung oder seines Alters benachteiligt werden.

In der Praxis werden viele dieser Fragen allerdings gestellt. Bewerber dürften in dem Fall lügen oder schweigen. Allerdings sollten sie genau abwägen, ob sie so reagieren, schreiben die Coaches Carolin und Heiko Lüdemann, denn: "Unzulässige Fragen sind meist nicht das Ergebnis mangelnder Sensibilität, sondern zeugen von Interesse an Ihrer Person." Die Personaler wollen mehr über den Bewerber wissen. Darum empfehlen die Bewerbungsexperten, auch hier souverän und freundlich zu antworten - wobei aber der Bewerber selbst entscheidet, wie viel er verrät und was er lieber für sich behält.

Das Buch zum Thema

Carolin und Heiko Lüdemann: Fangfragen im Vorstellungsgespräch souverän meistern, München 2008, Redline Wirtschaft, ISBN 978-3-636-01578-5, 17,90 Euro.

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