Tipps für IT-Freiberufler

Die Wirren der Scheinselbstständigkeit

21.12.2010
Was es mit den sogenannten Statusfeststellungsanträgen auf sich hat, sagt Dr. Benno Grunewald.

Immer häufiger verlangen Unternehmen von Freiberuflern die Unterzeichnung von Statusfeststellungsanträgen. Aktuell stellt sich deshalb die Frage, ob dies Freiberufler vor einer drohenden Einstufung als Scheinselbständige schützen kann.

Die freiwillige Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens halte ich grundsätzlich für falsch. Dem einzig positiven Aspekt, damit Sicherheit über das Mitarbeiterverhältnis zu erlangen, stehen eine Vielzahl möglicher negativer Folgen gegenüber: So ist die Verfahrensdauer häufig sehr lang. In einigen von mir geführten Verfahren ist das betroffene Projekt längst abgeschlossen, ohne dass eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) vorliegt.

Kommt es zum Verfahren vor dem Sozialgericht, dauert es noch mal länger. So lagen in einem Fall zwischen der Antragstellung und der Entscheidung des Sozialgerichts vier Jahre! Unternehmen erhoffen sich fälschlicherweise von Statusfeststellungsanträgen einen "Persilschein". Diesen werden sie aber in 99 Prozent der Fälle nicht bekommen. In fast allen Projekten, zu denen ein Statusfeststellungsantrag eingereicht wird, nimmt die DRB ein scheinselbstständiges Arbeitsverhältnis an. Für ein Statusfeststellungsverfahren bleibt somit kaum ein gutes Argument.

Was Betroffene tun können

Unternehmen und Freiberufler können den Status einer scheinselbstständigen Beschäftigung vermeiden.

Wichtig ist, die Verträge sorgfältig zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. So finden sich immer wieder Verträge, in denen noch von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Rede ist, die es schon lange nicht mehr gibt. Weiterhin sollte im Vertrag stehen, dass der Freiberufler nicht in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden ist und auch nicht weisungsgebunden tätig ist, dass er sich bemühe, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, die Erfüllung aber nicht zwingend gegeben sei. Ich empfehle den Unternehmen auch dringend, auf folgenden Zusatz zu verzichten: "Der Freiberufler darf keine Mitarbeiter oder nur eingeschränkt Mitarbeiter einsetzen". Günstiger ist es, folgenden Satz in den Vertrag aufzunehmen: "Der Freiberufler darf Mitarbeiter einsetzen."

Den vertraglichen Regelungen sollte höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden, um der DRB keine unnötige Munition für eine entsprechende Vertragsauslegung zu liefern.

Problematik ist erneut aktuell

Die Problematik der Scheinselbstständigkeit für IT-Freiberufler und deren Auftraggeber ist wieder aktuell.

Die DRB versucht seit Langem, aus freien Mitarbeitern Arbeitnehmer und aus Auftraggebern Arbeitgeber zu machen. Mit der Argumentation ´Scheinselbständigkeit´ ist die DRB kürzlich in einem von mir geführten Verfahren vor dem Sozialgericht Wiesbaden gescheitert. Mit teilweiser abstruser Argumentation versuchte die DRB in diesem Fall, ein scheinselbständiges Beschäftigungsverhältnis zu konstruieren, wo keines bestand.

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