Drägerwerk-Aktionäre beschließen Umwandlung in KGaA

11.05.2007
LÜBECK (Dow Jones)--Die Hauptversammlung der Drägerwerk AG hat der Umwandlung des Unternehmens in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zugstimmt. "Wir sind davon überzeugt, dass der Formwechsel zu einer Vergrößerung des finanziellen und operativen Handlungsspielraums der Gesellschaft führen wird", sagte der Vorstandsvorsitzende des Lübecker Medizin- und Sicherheitskonzerns, Stefan Dräger, am Freitag im Anschluss an die Hauptversammlung.

LÜBECK (Dow Jones)--Die Hauptversammlung der Drägerwerk AG hat der Umwandlung des Unternehmens in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zugstimmt. "Wir sind davon überzeugt, dass der Formwechsel zu einer Vergrößerung des finanziellen und operativen Handlungsspielraums der Gesellschaft führen wird", sagte der Vorstandsvorsitzende des Lübecker Medizin- und Sicherheitskonzerns, Stefan Dräger, am Freitag im Anschluss an die Hauptversammlung.

Drägerwerk hatte die Umwandlung der Rechtsform Ende Januar angekündigt. Die neue Rechtsform gebe dem Unternehmen mehr Möglichkeiten am Kapitalmarkt Geld aufzunehmen, "ohne die Eigenständigkeit der Familie zu gefährden", so Drägerwerk.

Die finanziellen Mittel könnten dann kurzfristig für Akquisitionen und Investitionen verwendet werden. Mit der geplanten Struktur sei man "besser für die derzeitige Marktkonsolidierung gewappnet".

Bislang besteht das Grundkapital von Drägerwerk zu 50% aus Stammaktien, die nahezu vollständig im Besitz des Vorstandsvorsitzenden Stefan Dräger sind. Die andere Hälfte des Grundkapitals sind Vorzugsaktien, die sich vollständig im Streubesitz befinden.

Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Rechtsform die Elemente einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft verbindet. Die KGaA sieht eine zweigeteilte Kapitalstruktur vor. Zum einen die persönlich haftenden Gesellschafter, auch Komplementäre genannt, und die nicht haftenden Kommanditaktionäre. Zahlreiche Familienunternehmen wie etwa die Henkel KgaA haben diese Rechtsform gewählt, da die Familiengesellschaftern als Komplementäre eine größere Machtstellung als etwa der Vorstand einer AG haben.

Webseite: http://www.draeger.com

- Von Alexander Becker, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 - 29725 505

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