Dritter Entwurf zur GPL 3 lässt Novell ungestraft

29.03.2007
Ähnliches wie der Vertrag mit Microsoft wird sich unter der künftigen General Public License aber nicht wiederholen können.

Die Free Software Foundation (FSF) hat den dritten und letzten Hauptentwurf zur nächsten Version ihrer General Public License (GPL) vorgelegt. Die GPL ist die wichtigste Lizenzform für freie und quelloffene Software. Die bis dato gültige Version 2 aus dem Jahr 1991 entspricht nicht mehr Bedingungen, die sich inzwischen aus technischen Entwicklungen, insbesondere durch Verknüpfungen von Softwareelementen im so genannten Web 2.0, ergeben haben. Diesem versucht die FSF mit der GPL 3 gerecht zu werden.

Allerdings hat sich die Formulierung erheblich verzögert - insbesondere weil die FSF die Androhung einer Kriminalisierung von Entwicklern und Anwender von GPL-lizenzierter Software ausschließen wollte. Den Anlass zu dieser Intention hat der Suse-Distributor Novell im November letzten Jahres durch einen Vertrag mit Microsoft geschaffen. Er schloss explizit alle Suse-Anwender und -Entwickler von juristischer Verfolgung wegen möglicher Patentrechts-Verletzungen aus. Implizit hängt damit ein Damokles-Schwert über allen anderen Engagierten in der Open-Source-Bewegung.

Aufgrund dieses Vertrags hat die FSF den dritten Entwurf zur GPL 3 um zwei Punkte erweitert, um ähnliche Drohszenarien für die Zukunft zu verhindern. Dabei berührt die Vorlage bereits das allgemeine Patentrecht, das von der FSF ohnehin abgelehnt wird. Der neue GPL-3-Vorschlag ist in bestem Juristen-Englisch verfasst. Konnten Laien schon Version 2 nur mit viel Mühe verstehen, so wird sich der Inhalt von GPL 3 wohl nur noch Urheberrechts-Fachleuten erschließen. Deshalb hat die FSF dem dritten Entwurf gleich Erläuterungen beigefügt.

Demnach findet sich die erste wichtige Formulierung zur Reichweite von Patentrechten im elften Paragraf des GPL-3-Entwurfs. Er hält für Unternehmen, die GPL-lizenzierte Programme vertreiben, fest, dass laut Absatz 4 "ein Versprechen patentrechtlichen Schutzes sich automatisch auf alle Empfänger von Kopien der betroffenen Arbeiten (Software, d. Red.) erweitert". Spräche also Microsoft noch einmal für eine Distribution einen Schutz vor Verfolgung wegen möglicher Verletzung von Patenten aus, würde sich dieses Schutzversprechen automatisch alle Entwickler und Anwender sämtlicher Software, die in dieser Linux-Variante enthalten ist, einbeziehen. Mit einem Schlag wäre so ziemlich alles freigesprochen, was in der Linux-Welt wichtig ist.

Mit dem Absatz 5 von Paragraf 11 des GPL-3-Vorschlags setzt die FSF noch einen drauf. Denn er untersagt es Unternehmen, Software mit GPL-Bestandteilen zu verbreiten, wenn sie mit Bedingungen verbunden ist, die über GPL-Bedingungen hinausgehen. Dies ist eine Verschärfung einer schon in der GPL 2 bestehenden Regelung, die dort aber interpretationsfähig ausgefallen ist. Der Absatz bezieht sich auch auf Verträge zwischen Unternehmen, die GPL-Software betreffen. Er enthält aber einen in Klammern gesetzten Zusatz, der eine Ausnahme schafft für Verträge, die "vor dem 28. März 2007" geschlossen wurden.

Damit wäre Novell außen vor, denn der die Formulierungen des Paragraf 11 verletzende Vertrag mit Microsoft wurde Anfang November 2006 unterzeichnet. Novells Linux-Distribution basiert auf dem Linux-Kernel, und dessen Entwicklergruppe um Linux Torvalds will bei der alten GPL 2 bleiben. Aber Suse besteht außer aus dem Kernel vor allem aus Software, die künftig unter der GPL 3 stehen wird. Novell kann auf sie nicht verzichten. Durch die Ausnahmeregelung wird der Distributor nicht gezwungen, den Vertrag mit Microsoft aufzulösen oder Suse zu verkaufen.

In der Community wird die entscheidende Klammer in Absatz 5 bereits als "Großvater-Klausel" bezeichnet. Ob sie durchkommt, ist aber noch nicht gesichert. Der dritte Entwurf der neuen GPL steht nun für 60 Tage zur öffentlichen Diskussion. Danach wird es einen letzten Entwurf geben, der vom jetzigen nicht mehr stark abweichen dürfte - aber kann. Dieser kann weitere 30 Tage diskutiert und geändert werden, bevor die endgültige GPL veröffentlicht wird. Das dürfte ergo Ende Juni 2007 der Fall sein. (ls)

Zur Startseite