DSW legt wegen Abfindung der T-Online-Aktionäre Beschwerde ein

07.04.2009
FRANKFURT (Dow Jones)--Im Streit um die Abfindung ehemaliger Aktionäre der Telekom-Tochter T-Online bei der Wiedereingliederung in den Konzern haben am Dienstag weitere Aktionäre Beschwerde gegen eine Entscheidung des Frankfurter Landgerichts eingelegt. Die von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) vertretenen T-Online-Aktionäre fordern ein neues Gutachten über den Wert der T-Online-Anteile, teilte die DSW am Dienstag mit.

FRANKFURT (Dow Jones)--Im Streit um die Abfindung ehemaliger Aktionäre der Telekom-Tochter T-Online bei der Wiedereingliederung in den Konzern haben am Dienstag weitere Aktionäre Beschwerde gegen eine Entscheidung des Frankfurter Landgerichts eingelegt. Die von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) vertretenen T-Online-Aktionäre fordern ein neues Gutachten über den Wert der T-Online-Anteile, teilte die DSW am Dienstag mit.

Das Frankfurter Landgericht hatte am 13. März 2009 entschieden, dass die Deutsche Telekom AG Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online eine bare Zuzahlung von 1,15 EUR je Anteilsschein plus Zinsen leisten muss. Der Beschluss betrifft rund 120 Mio ehemalige T-Online-Aktien.

Die Telekom hatte T-Online im April 2000 zu 27 EUR je Aktie an die Börse gebracht, im Oktober 2004 aber angekündigt, die Tochter auf dem Wege einer Verschmelzung wieder komplett in den Konzern integrieren zu wollen. Begründet wurde der Schritt damals mit der Einführung einer integrierten Breitbandstrategie mit Blick auf die Entwicklung des deutschen Festnetz- und Breitbandgeschäfts.

Nach Ablauf eines öffentlichen Angebots, in dessen Rahmen die Telekom 8,99 EUR je T-Online-Anteilsschein geboten hat, wurde im Rahmen der geplanten Verschmelzung für die restlichen T-Online-Anteilseigner im März 2005 ein Umtauschverhältnis von 13 Telekom-Papieren für 25 T-Online-Aktien festgelegt.

Einige T-Online-Aktionäre hatten gegen die Verschmelzung gerichtlich protestiert und damit die Reintegration bis Mitte 2006 blockiert. Danach wurde das Spruchverfahren am Frankfurter Landgericht initiiert, in dem es nicht mehr um die Verschmelzung als solche, sondern um die gerichtliche Prüfung des Umtauschverhältnisses ging.

Die DSW bezeichnete die bare Zuzahlung von 1,15 EUR je Anteilsschein plus Zinsen als "absolut unbefriedigend". Die Beschwerde der DSW-Anleger stütze sich vor allem auf die Tatsache, dass das Landgericht kein neues Gutachten über den Wert der T-Online-Anteile in Auftrag geben habe. Staatdessen hätten sich die Richter bei ihrem Spruch allein auf den Börsenpreis, nicht auf das Ertragswertverfahren gestützt, kritisiert die DSW die Entscheidung in einer Pressemitteilung.

Bereits am Montag hatte die Anwaltskanzlei Dreier Riedel im Namen von weiteren T-Online-Aktionären Beschwerde gegen die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts eingelegt. In der Beschwerde werde die Annahmen des Landgerichts bestritten, dass T-Online die damaligen Unternehmensbewertungen als unabhängiges Unternehmen bestimmt habe, heißt es in einer Pressemitteilung der Kanzlei. Anlegeranwalt Peter Dreier forderte daher eine komplette Neubewertung durch das Oberlandesgericht.

Telekom-Sprecher Andreas Fuchs reagierte auf die Beschwerdeeinlegung am Montag mit den Worten, die Deutsche Telekom vertrete nach wie vor die Auffassung, dass das Umtauschverhältnis zutreffend und angemessen ermittelt worden sei. Die Telekom habe deshalb bereits Ende vergangener Woche ebenfalls Beschwerde gegen die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts eingelegt.

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