"Eine Nachbelastung wurde unausweichlich"

17.09.2007

Viele Fachhändler werden in den nächsten Wochen Rechnungen einiger großer Distributoren bekommen. Es handelt sich dabei um die Nachbelastung der Umsatzsteuer auf Dauerleistung durch die reguläre Erhöhung von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007. Muss eine solche Nachberechnung eigentlich sein?

Bernd Morawitz: Während die Umstellung im klassischen Warenhandel vergleichsweise unspektakulär war, bestand im Bereich der Dauerleistungen, wie Softwarelizenzen oder Serviceverträge, doch erhebliche Verunsicherung. Über unsere Informationsmedien haben wir versucht, hier Klarheit für unsere Kunden zu schaffen. Demnach sind nach deutschem Steuerrecht Dauerleistungen mit dem Steuersatz zu belegen, der am Ende des vereinbarten Leistungszeitraumes gilt. Das heißt, Dauerleistungen, die vor dem Umstellungstermin fakturiert wurden, aber nach dem 31. Dezember 2006 enden, sind über die Gesamtleistung mit 19 Prozent zu berechnen. Eine Nachberechnung wurde unausweichlich.

Wie geht Also mit diesem Thema um?

Morawitz: Wir haben uns bemüht, eine für unsere Kunden möglichst unkomplizierte und komfortable Lösung in Form einer Korrektursammelrechnung zu entwickeln. Es wird für jeden betroffenen Kunden nur eine Rechnung sowie eine Anlage mit allen notwendigen Detailinformationen geben. Mit diesen Unterlagen kann der Fachhändler die Nachbelastung gegenüber einem Finanzamt geltend machen, immer vorausgesetzt, dass der Kunde auch vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Wann wird Also die Nachberechnungen an die Kunden senden?

Morawitz: Wir werden die Nachfaktura Anfang Oktober an unsere Kunden verschicken.

Welche Konsequenzen hat die Nachfaktura für die Fachhändler?

Morawitz: Keine. Die Nachbelastung ist 1:1 als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen und somit erfolgsneutral.

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