Einwerfen reicht nicht aus

04.05.2006

Wird ein Einschreiben vom Zusteller nur in den Briefkasten gesteckt, reicht das im Streitfall nicht als Beweis dafür aus, dass der Empfänger das Schriftstück wirklich bekommen hat. Nur mit einem so genannten Übergabe-Einschreiben, bei dem sich der Zusteller den Empfang ausdrücklich quittieren lässt, gilt der Brief als zweifelsfrei zugegangen - das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 11 WF 1013/04).

Der Fall: Ein Mann hatte seiner getrennt lebenden Frau eine von ihr zu unterschreibende Anlage der gemeinsamen Steuerklärung per Einwurfeinschreiben zugesandt. Die Frau behauptete, sie habe das Dokument nie bekommen.

Vor Gericht legte der Mann die Einwurfnotiz des Zustellers vor, die den Richtern als Zugangsnachweis allerdings nicht ausreichte. Der Einwurfbeleg beweise lediglich, dass das Schriftstück im richtigen Briefkasten gelandet sei, so die Koblenzer Richter. Als Nachweis dafür, dass das Schreiben tatsächlich dem Adressaten zugegangen sei, reiche der dokumentierte Einwurf in den Briefkasten nicht aus. Zum Beweis für den tatsächlichen Zugang müsse das Einschreiben dem Empfänger persönlich übergeben werden - das sei nur bei einem Übergabeeinschreiben beziehungsweise bei einem Einschreiben mit Rückschein der Fall.

Das Übergabeeinschreiben hätte den Absender eine Zusatzgebühr von 1,80 Euro gekostet.

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