EU eröffnet förmliches Verfahren gegen Qualcomm

01.10.2007
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen den US-amerikanischen Chiphersteller Qualcomm Inc ein förmliches Kartellverfahren einzuleiten. Wie die Kommission am Montag in Brüssel begründete, hat Qualcomm möglicherweise gegen Artikel 82 EG-Vertrag (missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung) verstoßen.

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen den US-amerikanischen Chiphersteller Qualcomm Inc ein förmliches Kartellverfahren einzuleiten. Wie die Kommission am Montag in Brüssel begründete, hat Qualcomm möglicherweise gegen Artikel 82 EG-Vertrag (missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung) verstoßen.

Qualcomm ist Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an den CDMA- und WCDMA-Mobilfunkstandards. Der WCDMA-Standard ist Teil des 3G-Standards für die europäische Mobilfunktechnologie ("UMTS"). Das Verfahren wurde infolge von Beschwerden der Mobiltelefon- bzw Chiphersteller Ericsson, Nokia, Texas Instruments, Broadcom, NEC und Panasonic bei der Kommission eingeleitet.

Die Unternehmen behaupten, Qualcomm halte sich bei der Lizenzvergabe nicht an den FRAND-Grundsatz (Lizenzvergabe zu fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen) und verstoße damit womöglich gegen die EG-Wettbewerbsvorschriften.

Die Einleitung des Verfahrens bedeutet nicht, dass der Kommission stichhaltige Beweise für einen Verstoß vorliegen, sondern nur, dass sie diese Sache als vorrangig betrachtet und eingehend untersuchen wird. Für den Abschluss von Kartellverfahren gibt es keine feste Frist. Ihre Dauer hängt von mehreren Faktoren wie der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperation der betroffenen Unternehmen und der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.

DJG/ces/cbr

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