EU-Gericht bestätigt Geldbuße von 3 Mio EUR gegen ThyssenKrupp

01.07.2009
LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Stahlhersteller ThyssenKrupp muss eine zuletzt im Jahr 2006 bestätigte Geldbuße wegen illegaler Preisabsprachen zahlen. Das Unternehmen unterlag mit seinem Einspruch gegen die Strafe von 3,17 Mio EUR. Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigte die von der Europäischen Kommission verhängte Buße, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Stahlhersteller ThyssenKrupp muss eine zuletzt im Jahr 2006 bestätigte Geldbuße wegen illegaler Preisabsprachen zahlen. Das Unternehmen unterlag mit seinem Einspruch gegen die Strafe von 3,17 Mio EUR. Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigte die von der Europäischen Kommission verhängte Buße, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Der ThyssenKrupp AG, Duisburg/Essen, war vorgeworfen worden, in den Jahren 1993 und 1994 illegale Preisabsprachen mit sieben weiteren Herstellern von rostbeständigem Stahl getroffen zu haben.

-Von Mike Gordon, Dow Jones Newswires, + 49 (0) 69 29725 108, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/bam/brb

Copyright (c) 2009 Dow Jones & Company, Inc.

Zur Startseite