EU-Gericht bestätigt Kartellstrafe gegen Deutsche Telekom

10.04.2008

LUXEMBURG (Dow Jones)--Das Europäische Gericht erster Instanz hat eine Kartellstrafe gegen die Deutsche Telekom AG von 12,6 Mio EUR bestätigt. Der Bonner Telekomkonzern habe seinen Wettbewerbern für den Zugang zu den Hausanschlüssen höhere Preise in Rechnung gestellt als den Endverbrauchern, begründete das Gericht am Donnerstag seine Entscheidung. Dadurch habe der Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Die EU-Kommission hatte die Strafe im Jahr 2003 gegen die Telekom verhängt. Die Brüsseler Behörde hatte argumentiert, dass der Konzern zwischen 1998 und 2001 von seinen Wettbewerbern den höheren Preis verlangt habe und diese dadurch behindert zu haben. Die Telekom hatte sich vor dem EU-Gericht gegen die Kartellstrafe zur Wehr gesetzt.

Webseiten: http://www.europa.eu http://www.telekom.de -Von Mike Gordon, Dow Jones Newswires, ++49 (0) 69 297 25 108, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/jhe/nas

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