EU-Kommission moniert erneut deutsches Glücksspielgesetz

31.01.2008
BRÜSSEL (Dow Jones)--Der seit Jahresbeginn in Deutschland geltende Staatsvertrag zum Glücksspiel verstößt nach Auffassung der EU-Kommission möglicherweise gegen EU-Binnenmarktrecht. Sie leitete am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung ein. Im Visier hat der federführende Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy mehrere Aspekte. Dazu zählen das generelle Verbot von Internet-Glücksspielen, insbesondere von Sportwetten, aber auch Werbebeschränkungen oder das Verbot für Banken, Zahlungen für unerlaubte Glücksspiele abzuwickeln. Auch das Zulassungsverfahren für Spielevermittler wirft bei der Kommission rechtliche Fragen auf.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Der seit Jahresbeginn in Deutschland geltende Staatsvertrag zum Glücksspiel verstößt nach Auffassung der EU-Kommission möglicherweise gegen EU-Binnenmarktrecht. Sie leitete am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung ein. Im Visier hat der federführende Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy mehrere Aspekte. Dazu zählen das generelle Verbot von Internet-Glücksspielen, insbesondere von Sportwetten, aber auch Werbebeschränkungen oder das Verbot für Banken, Zahlungen für unerlaubte Glücksspiele abzuwickeln. Auch das Zulassungsverfahren für Spielevermittler wirft bei der Kommission rechtliche Fragen auf.

Die Kommission weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Internet-Pferdewetten in Deutschland nicht verboten sind und auch immer mehr Spielautomaten aufgestellt würden. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), müssten Beschränkungen beim Glücksspiel aus Gründen des Allgemeininteresses die Wetttätigkeiten aber "kohärent und systematisch" einschränken, so die Kommission. "Ein Mitgliedstaat kann somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntert, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen", erklärte die Behörde.

Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit, zu antworten. Ändert sie die beanstandeten Regelungen nicht, droht eine Verschärfung des Verfahrens und im schlimmsten Fall eine Klage vor dem EuGH. Die Kommission hatte Berlin im vergangenen Jahr mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die neuen Glücksspiel-Bestimmungen EU-Recht verletzen könnten. Ein erstes Verfahren hatte die Behörde im April 2006 eingeleitet. Dem Vernehmen nach dürfte dieses in dem neuen Verfahren aufgehen.

Zuletzt hat der europäische Verband von Wett- und Glücksspielanbietern (EGBA) in Brüssel Druck gemacht, gegen das Internet-Wettverbot vorzugehen, weil dies die Dienstleistungsfreiheit verletze. Auch der Deutsche Lottoverband moniert "unsinnige und verfassungswidrige Restriktionen des Staatsvertrags".

Für den Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, ist das Ende des staatlichen Glücksspielmonopols damit "absehbar". "Berechtigte Schutzinteressen, zum Beispiel von Minderjährigen oder auch vor Spielsucht, sind völlig legitim", erklärte Langen. Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum staatliches Glücksspiel anders behandelt werden solle als privates. "Hier geht es in Wirklichkeit nicht um den Schutz der Verbraucher, sondern allein um staatliche Monopolinteressen."

Der Präsident von European Lotteries und Geschäftsführer der Westdeutschen Lotterie, Winfried Wortmann, kann dagegen in dem neuen Staatsvertrag keinen Rechtsverstoß erkennen, weil sich dieser "strikt" an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halte. Auch der EuGH würde die Konformität des deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags mit EU-Recht bestätigen, erklärte Wortmann.

DJG/ang/dmt/apo

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