EU-Kommission stellt Verfahren zu ARD/ZDF-Gebühren ein

24.04.2007

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat das Verfahren wegen der umstrittenen Verwendung der Rundfunkgebühren durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Deutschland eingestellt. Im Gegenzug müssen ARD und ZDF allerdings für mehr Transparenz in ihren Büchern sorgen und außerdem ihren öffentlichen Auftrag vor allem im Hinblick auf "neue Medien" konkretisieren. Damit soll verhindert werden, dass die Öffentlich-rechtlichen im Wettbewerb mit den Privatsendern durch die Gebühren "überkompensiert" werden. Ferner müssen ARD/ZDF marktwirtschaftliche Grundsätze bei ihren kommerziellen Aktivitäten einhalten und die Vergabe von Sublizenzen für Sportrechte offen legen. Mit der Entscheidung hat die EU-Behörde einen Schlussstrich unter die jahrelange Auseinandersetzung mit der Bundesregierung um das Finanzierungssystem von ARD und ZDF gezogen. Beide Seiten hatten sich bereits Mitte Dezember 2006 grundsätzlich über die Modalitäten verständigt. Allerdings hatte Kroes "konkrete Maßnahmen" gefordert, um ihre Bedenken zum Finanzierungssystem des öffentlichen Rundfunks auszuräumen. Ausgehend von einer Beschwerde der privaten Rundfunksender in Brüssel monierte sie, dass ARD/ZDF ihre Gebühren auch für kommerzielle Zwecke nutzen, etwa für den Ausbau der Internetauftritte und der digitalen Sender oder für den Erwerb teurer Sportrechte. Wettbewerbskommissar Neelie Kroes vermutete dahinter eine mit dem EU-Recht unvereinbare Quersubventionierung und eine Verzerrung des Wettbewerbs und hatte deshalb im März 2005 ein Verfahren eingeleitet. "Die zukünftige Regelung stellt sicher, dass die Fernsehanstalten ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag in der neuen Medienlandschaft erfüllen können, und gewährleistet zugleich, dass sich die öffentliche Finanzierung auf das wirklich notwendige Maß beschränkt und nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb verhindert", erklärte Kroes. Im Einzelnen müssen ARD/ZDF ihre kommerziellen Aktivitäten "klar" von den Tätigkeiten zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags trennen und sie "marktkonform gestalten", hieß es. Neu geregelt wird auch die künftige Verbreitung von TV-Programmen über "technisch neuartige Übertragungswege" wie etwa über Mobiltelefone. Auch können sie "neue Arten von Mediendiensten" anbieten. Dazu müssen ARD/ZDF von den Bundesländern "beauftragt" werden. Deutschland muss die Vorgaben innerhalb der kommenden zwei Jahre erfüllen. Die Kommission kündigte an, die korrekte Umsetzung zu überwachen. DJG/dmt/apo

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