EU-Kommission untersucht US-Recht für Onlinespiele und -wetten

10.03.2008
BRÜSSEL (Dow Jones)--Zwischen der Europäischen Union und den USA bahnt sich ein neuer Konflikt über Online-Spiele und -wetten an. Die EU-Kommission kündigte am Montag eine Untersuchung darüber an, ob durch die Anwendung von US-Vorschriften, die solche Spiele einschränken, EU-Anbieter diskriminiert werden und ob die Praxis mit den Vorgaben des General Agreement on Trade in Services (GATS) in Einklang steht. Das könne zu einem Verfahren vor der Welthandelsorganisation WTO führen, teilte die Kommission weiter mit.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Zwischen der Europäischen Union und den USA bahnt sich ein neuer Konflikt über Online-Spiele und -wetten an. Die EU-Kommission kündigte am Montag eine Untersuchung darüber an, ob durch die Anwendung von US-Vorschriften, die solche Spiele einschränken, EU-Anbieter diskriminiert werden und ob die Praxis mit den Vorgaben des General Agreement on Trade in Services (GATS) in Einklang steht. Das könne zu einem Verfahren vor der Welthandelsorganisation WTO führen, teilte die Kommission weiter mit.

Die Untersuchung werde aufgrund einer Beschwerde der Remote Gambling Association (RGA) vom Dezember eingeleitet. Die RGA habe sich unter anderem darüber beklagt, dass die US-Behörden derzeit EU-Spiel- und Wettanbieter für Aktivitäten auf dem US-Markt verfolgen würden, die aus einer Zeit datierten, als die USA noch nicht ihre GATS-Verpflichtung zurückgenommen hatten, die Onlinespiele zuließen.

Die Regierung in Washington hatte den Marktzugang von ausländischen Wett- und Glücksspielanbietern seit 2005 zunehmend erschwert. Mit einem Gesetz wurde es zum Beispiel Kreditkartenfirmen verboten, Einsätze für Internet-Wetten anzunehmen. Auch Pferdewetten wurden US-Anbietern vorbehalten. Gleichzeitig bestanden bis zum Frühjahr 2007 aber noch US-Verpflichtungen zur Öffnung des Glücksspiel- und Wettmarktes für ausländische Anbieter bei der WTO. Wegen dieser Rechtsunsicherheit dürften EU-Anbieter jetzt nicht belangt werden, argumentierte die RGA.

Im Frühjahr 2007 kündigten die USA schließlich ihre internationalen Verpflichtungen. Das ist nach WTO-Recht erlaubt, wenn sich der betreffende Mitgliedstaat mit den vom Entzug der Rechte betroffenen Ländern auf Entschädigungen einigt. Eine solche Einigung wurde im Dezember erzielt. Als Kompensation für die Abschottung des Glücks- und Wettspielmarktes räumten die USA europäischen Post- und Kurierdienste, Logistik- und Lagerhausfirmen sowie bestimmte Forschungsabteilungen mehr Geschäftsmöglichkeiten ein. Diese Vereinbarung sei getrennt von der neu eingeleiteten Untersuchung zu betrachten, teilte die Kommission am Montag mit.

DJG/frh/apo

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