EU muss weniger Schadensersatz an Schneider Electric zahlen

16.07.2009
LUXEMBURG (Dow Jones)--Die Europäische Kommission wird dem französischen Elektrotechnik-Konzern Schneider Electric SA für ein fehlerhaftes Fusionsverbot aus dem Jahr 2001 nur eine geringere Entschädigung zahlen müssen. Mit diesem Beschluss revidierte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuGeI), das Schneider eine Kompensation für den Vermögensschaden zugesprochen hatte.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Die Europäische Kommission wird dem französischen Elektrotechnik-Konzern Schneider Electric SA für ein fehlerhaftes Fusionsverbot aus dem Jahr 2001 nur eine geringere Entschädigung zahlen müssen. Mit diesem Beschluss revidierte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuGeI), das Schneider eine Kompensation für den Vermögensschaden zugesprochen hatte.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen dem französischen Konzern und der EU-Kommission ist die Fusion mit dem Wettbewerber Legrand, die die Kommission vor acht Jahren als wettbewerbswidrig untersagt hatte. Schneider Electric hatte die Legrand SA daraufhin mit Verlust an die Private-Equity-Gesellschaft Wendel KKR verkaufen müssen. Die in Ruel-Malmaison ansässsige Gesellschaft hatte den ihr aufgrund des erzwungenen Verkaufs entstandenen Gesamtverlust auf 1,7 Mrd EUR beziffert.

Das EuGeI verwarf später die Wettbewerbsentscheidung der EU-Kommission und erklärte, Schneider Legrand habe nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, in dem Fusionsverfahren seine Position darzustellen. 2007 sprach das Gericht dem Konzern Anspruch auf Schadenersatz zu, den in der Höhe ein Gutachten ermitteln sollte. Dagegen hatte die Kommission den EuGH angerufen. Am Donnerstag urteilte der EuGH, die Kommission müsse Schneider nur für die entstandenen Verfahrenskosten entschädigen, nicht aber für die größeren Kapitalverluste entschädigen. Die beiden Parteien haben nun drei Monate Zeit die zu zahlende Summe zu bestimmen.

Webseiten: curia.europa.eu www.schneider-electric.com -Von Mike Gordon, Dow Jones Newswires; +49 (0) 69 29725-104, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/has/jhe Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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