EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien auf den Weg gebracht

29.11.2007
BRÜSSEL (Dow Jones)--Ab Ende 2009 gelten in der EU neue Vorschriften für sämtliche audiovisuellen Mediendienste. Das Europäische Parlament verabschiedete am Donnerstag in zweiter Lesung die Neufassung der bestehenden Fernsehrichtlinie von 1997, die künftig nicht nur das traditionelle Fernsehen sondern auch neue Technologien wie Internet-TV oder mobiles Fernsehen erfasst. Nach der neuen Regelung wird zudem eingeführt, dass in Europas Fernsehprogrammen künftig unter bestimmten Bedingungen gezielt für ein Produkt geworben werden (Produktplatzierung) darf. Das Parlament und EU-Ministerrat sich auf einen Kompromiss verständigt haben, ist die noch erforderliche Zustimmung der EU-Regierungen nur noch eine Formalität.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Ab Ende 2009 gelten in der EU neue Vorschriften für sämtliche audiovisuellen Mediendienste. Das Europäische Parlament verabschiedete am Donnerstag in zweiter Lesung die Neufassung der bestehenden Fernsehrichtlinie von 1997, die künftig nicht nur das traditionelle Fernsehen sondern auch neue Technologien wie Internet-TV oder mobiles Fernsehen erfasst. Nach der neuen Regelung wird zudem eingeführt, dass in Europas Fernsehprogrammen künftig unter bestimmten Bedingungen gezielt für ein Produkt geworben werden (Produktplatzierung) darf. Das Parlament und EU-Ministerrat sich auf einen Kompromiss verständigt haben, ist die noch erforderliche Zustimmung der EU-Regierungen nur noch eine Formalität.

Die für Telekommunikation und Informationstechnologie zuständige EU-Kommissarin, Viviane Reding, appellierte an die Mitgliedstaaten, bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht zu viele strengere Bestimmungen hinzuzufügen. Die neuen flexibleren Werbevorschriften hatten im Gesetzgebungsverfahren für heftige Diskussionen gesorgt.

Nach der neuen Regelung können Fernsehsendungen jede halbe Stunde durch Werbung unterbrochen werden. Pro Stunde sind maximal zwölf Minuten erlaubt. Die Produktplatzierung soll nur erlaubt werden, wenn der Zuschauer darüber zu Beginn und zum Ende der betreffenden Sendung sowie nach jeder Werbepause informiert wird. Diese Form der Werbung ist auch nur dann möglich, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies gestattet. Auch die Sender selbst können die Produktplatzierung ablehnen. Grundsätzlich verboten bleiben soll diese Werbeform in Nachrichtensendungen, Kinderprogrammen und Dokumentarfilmen.

DJG/ang/hab

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