EU: ThyssenKrupp/Cementir/Terni müssen Beihilfe zurückzahlen

20.11.2007
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die italienische Regierung muss Beihilfen in Höhe von rund 80 Mio EUR von ThyssenKrupp, Cementir und Terni Nuova Industrie Chimiche zurückfordern. Wie die Europäische Kommission am Dienstag mitteilte, ist der billige Stromtarif, der den drei Unternehmen seit 2005 für ihre Werke in Umbrien gewährt wurde, unvereinbar mit den Regeln des EU-Binnenmarkts.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die italienische Regierung muss Beihilfen in Höhe von rund 80 Mio EUR von ThyssenKrupp, Cementir und Terni Nuova Industrie Chimiche zurückfordern. Wie die Europäische Kommission am Dienstag mitteilte, ist der billige Stromtarif, der den drei Unternehmen seit 2005 für ihre Werke in Umbrien gewährt wurde, unvereinbar mit den Regeln des EU-Binnenmarkts.

Der Sonderstromtarif war 1962 als Entschädigung für die Verstaatlichung eines Wasserkraftwerks eingeführt worden, das der Societa Terni gehörte, dessen Rechtsnachfolger die drei begünstigten Unternehmen sind. Vorgesehen war die Stromlieferung zum Selbstkostenpreis für 30 Jahre. 1992 hatte die italienische Regierung die Sonderregelung mit Zustimmung der Kommission verlängert. Eine zweite Verlängerung für den Zeitraum 2005 bis 2010 war der Kommission aber nicht mitgeteilt worden.

Eine für eine Enteignung gewährte Entschädigung dürfe nicht unbefristet sein, erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Andernfalls nehme sie die Form einer mit dem EU-Recht unvereinbaren Beihilfe an, wenn sie - wie in diesem Fall - den Wettbewerb verzerre. Die Mittel seien daher vollständig zurückzufordern, einschließlich Zinsen.

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