EuGH-Anwältin: Weitergabe von Web-Daten nicht für Zivilverfahren

18.07.2007
LUXEMBURG (Dow Jones)--Internetprovider müssen die Daten ihrer Nutzer nicht für zivilrechtliche Verfahren zu Urheberrechtsverletzungen zur Verfügung stellen. Diese Auffassung hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, in ihren am Mittwoch vorgelegten Schlussanträgen vertreten.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Internetprovider müssen die Daten ihrer Nutzer nicht für zivilrechtliche Verfahren zu Urheberrechtsverletzungen zur Verfügung stellen. Diese Auffassung hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, in ihren am Mittwoch vorgelegten Schlussanträgen vertreten.

Sie empfahl dem Gerichtshof festzustellen, dass es mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, wenn die EU-Staaten den Internetanbietern die Weitergabe personenbezogener Verkehrsdaten zu diesem Zweck untersagten. Das Urteil erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Ansicht des Generalanwalts ist für den Gerichtshof nicht bindend, er folgt den Empfehlungen aber in der überwiegenden Zahl der Fälle.

Das Madrider Handelsgericht hat dem EuGH die Frage gestellt, ob die EU-Regierungen nach den einschlägigen EU-Richtlinien zum Schutz des geistigen Eigentums Netzbetreiber und Dienstanbieter verpflichten müssen, Daten ihrer Nutzer zur Verwendung in zivilrechtlichen Verfahren zu speichern und bereitzustellen. In Spanien müssen die Internetanbieter diese Daten nur für strafrechtliche Untersuchungen oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit zur Verfügung stellen.

Die Vereinigung von Musikproduzenten Promusicae hatte von der Telefonica de Espana die Weitergabe von Daten über die Nutzer eines Programms zum Austausch von Musikdateien verlangt, um auf diese Weise ihre Urheberrechte einklagen zu können.

DJG/ang/ptt

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