EuGH: Deutsches Monopol auf Sportwetten verstößt gegen EU-Recht

08.09.2010
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die in Deutschland geltenden Vorschriften zu Sportwetten verstoßen gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch. In Deutschland hat der Staat das Monopol auf Glücksspiele. Dieses Glücksspielmonopol verfolge nicht das Ziel, die Gefahr von Spielsucht anhaltend und systematisch zu verhindern, stellte das Gericht fest.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die in Deutschland geltenden Vorschriften zu Sportwetten verstoßen gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch. In Deutschland hat der Staat das Monopol auf Glücksspiele. Dieses Glücksspielmonopol verfolge nicht das Ziel, die Gefahr von Spielsucht anhaltend und systematisch zu verhindern, stellte das Gericht fest.

Ein staatliches Monopol auf Glücksspiele sei zulässig, wenn dessen Hauptziel der Schutz öffentlicher Interessen sei. In Deutschland sei dies nicht der Fall. Somit sei das Monopol nicht gerechtfertigt. Gegen das deutsche Monopol hatten einige private Wettveranstalter geklagt.

Ein entsprechendes Urteil hatte vor einigen Jahren auch das Bundesverfassungsgericht gefällt: Das staatliche Wettmonopol sei nur gerechtfertigt, wenn der Staat die Glücksspielsucht glaubhafter als bisher bekämpfe. Andernfalls müssten auch private Anbieter als Veranstalter von Sportwetten zugelassen werden.

-Von Carolyn Henson, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 104, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/bam/ebb

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