EuGH gegen Mehrwertsteuer-Erstattung für UMTS-Lizenzen

26.06.2007
LUXEMBURG (Dow Jones)--Mobilfunkbetreiber dürfen für die von ihnen entrichteten UMTS-Lizenzgebühren keine Vorsteuerabzüge machen. Nach einem am Dienstag vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ergangenen Urteil ist die staatliche Versteigerung der Lizenzen keine wirtschaftliche Tätigkeit und somit nicht mehrwertsteuerpflichtig. DJG/ang/jhe

LUXEMBURG (Dow Jones)--Mobilfunkbetreiber dürfen für die von ihnen entrichteten UMTS-Lizenzgebühren keine Vorsteuerabzüge machen. Nach einem am Dienstag vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ergangenen Urteil ist die staatliche Versteigerung der Lizenzen keine wirtschaftliche Tätigkeit und somit nicht mehrwertsteuerpflichtig. DJG/ang/jhe

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